Gut versichert in den Urlaub

Die Allianz informiert

Gut versichert in den Urlaub

Ratgeber: Reisekrankenversicherung schützt vor bösen Überraschungen.

Reiseversicherung gehört ins Gepäck. Foto:stock.adobe.com

17.06.2024

Sie gehört für alle Reisen ins Gepäck, die Reisekrankenversicherung - bei der Allianz ist das der Reise-Krankenschutz. Er garantiert die bestmögliche medizinische Versorgung, wenn im Ausland ein Krankheitsfall eintritt oder gar ein Unfall passiert. Wichtig ist diese Versicherung, da Behandlungskosten im Ausland in der Regel selbst getragen werden müssen.

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Ob Alleinreisende, Familien mit Kindern oder Langzeiturlauber – die Allianz übernimmt jetzt auch Bergungs- und Rettungskosten, organisiert und bezahlt eine Kinderbetreuung sowie die An- und Rückreise einer nahestehenden Person. 

Die Leistungen im Überblick

Zum einen wird der Krankenrücktransport garantiert. Die Allianz übernimmt die Kosten des Rücktransports im In- und Ausland – nicht nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist, sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das ist für die erkrankte Person vorteilhafter.

Als Reise-Assistenz kann das Experten-Team rund um die Uhr kontaktiert werden. Unter der Telefonnummer +49 89 24 44 14 200 berät und organisiert der Support alles, was die Reiseversicherung konkret umfasst.

Für den Sport- und Aktiv-Schutz werden die Kosten erstattet, wenn eine im Voraus gebuchte Aktivität verpasst wird oder wenn die mitgeführten Sportgeräte während der Reise beschädigt, verloren oder abhanden kommen. 

Auch an die Kinderbetreuung ist gedacht: Falls Eltern im Urlaub erkranken, übernimmt die Reisekrankenversicherung auch die Organisation der Kinderbetreuung und zahlt die Kosten dafür.

Auch eine nahestehende Person kann kommen. Für Alleinreisende, die mehr als acht Tage im Krankenhaus bleiben müssen wird über die Reisekrankenversicherung die An- und Abreise einer nahestehenden Person ermöglicht.

Die Allianz trägt nun auch Bergungs- und Rettungskosten, beispielsweise für einen Helikopter-Einsatz, bis zu einer Höhe von 15.000 Euro, wenn auf einer Auslandsreise eine lebens- oder medizinisch ähnlich bedrohliche Lage für den oder die Versicherungsnehmerin entsteht. allianz.de