Mit der Vorsorge für die Bestattung möchte fast jeder seine Angehörigen entlasten und seine Bestattungswünsche absichern. Idealerweise sollte man sich angesichts der Vielzahl an Möglichkeiten im Vorfeld gründlich informieren und anschließend seine Wünsche für die eigene Bestattung festlegen. Die Erfahrung zeigt, dass es hilfreich ist, möglichst alle Betroffenen mit einzubeziehen, so dass die Wünsche und Vorstellungen des Vorsorgenden als auch die der späteren Hinterbliebenen berücksichtigt werden.
Auf dem traditionellen Weg waren schriftliche Absprachen oft nicht nötig. Die Familie kümmerte sich wie die Generationen zuvor um die Bestattung - meist in altbekannter Weise. Das Aufbrechen der Traditionen, die Vielzahl neuer Möglichkeiten und die veränderten Familienstrukturen sprechen heutzutage in vielen Fällen jedoch für eine schriftliche Festlegung der Wünsche (man kann hier auch von einer Bestattungsverfügung“ sprechen). So lässt sich auch Unsicherheit bei den Hinterbliebenen wegen der Wünsche des Verstorbenen vermeiden. Auf diesem Weg können darüber hinaus Freunde oder Bekannte in die Organisation einbezogen werden. Mit entsprechenden Festlegungen im Rahmen der Vorsorge kann auch bestimmt werden, wer zum Zeitpunkt des Todes die Totenfürsorge übernimmt (also das Recht und zugleich die Pflicht, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen). Dieses Totensorgerecht (auch: Totenfürsorgerecht) lässt sich auf die gewünschte Person übertragen - Verwandte, Freunde, auch Bestatter zum Beispiel. Ohne gesonderte Verfügung fällt es an die nächsten Verwandten, in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge.
Aus den Wünschen für die Bestattung ergibt sich der voraussichtliche Kostenrahmen. Dieser sollte berücksichtigt und eventuell - abhängig von der eigenen finanziellen Situation - mit einer finanziellen Vorsorge absichert werden. (aeternitas)
Der Bestattungsschutzbrief
Die meisten Menschen sind überrascht wie teuer Beerdigungen in Deutschland sein können. Für eine einfache Bestattung muss man im Durchschnitt mit 7600 Euro Beerdigungskosten rechnen. Die Gesamtkosten einer Bestattung richten sich nach Bestattungsart, Ort der Beisetzung, Grabstelle und Umfang der erbrachten Leistungen des Beerdigungsinstituts.
Einige Menschen wissen schon genau, wie ihre Beerdigung aussehen soll. Und viele möchten ihre Angehörigen im Trauerfall entlasten, was mit einer Sterbegeldversicherung möglich ist. So hat man die Gewissheit, dass für eine Beisetzung nach eigenen Wünschen genügend Geld vorhanden ist. Denn immer wieder fordern Sozialbehörden fälschlicherweise die Auflösung einer Bestattungsvorsorge, wenn z.B. Pflegeheimbewohner Pflegewohngeld erhalten sollen. Eine Bestattungsvorsorge gehört zum zu schonenden Vermögen.
Die Sterbegeldversicherung heißt bei der Allianz Bestattungsschutzbrief. Dieser bietet: Finanzielle Vorsorge, Trauerfall-Service und Beratung.
Mit dem Allianz Bestattungs-Schutzbrief erhalten Versicherte zusätzlich: Kostenlose Beratung rund um die Beisetzung sowie die Vermittlung einer kostenlosen telefonischen Erstberatung durch einen qualifizierten Anwalt zu Testament und Nachlassregelung. Jeder kann selbst bestimmen, wie hoch die Absicherung ist und wie die Finanzierung geregelt wird. Und: Man kann Bestattungswünsche und Finanzierungsregelungen zu Lebzeiten ändern.
Die Organisation und Koordination der gewünschten Bestattung sowie Kostenübernahme von Bestattung und Dienstleistungen erfolgt aus dem angesparten Kapital. Restkapital kann zur Grabpflege verwendet werden oder auf Wunsch an vorher festgelegte Hinterbliebene ausgezahlt werden. Zu allen Fragen rund um den Bestattungsschutzbrief wird in den Agenturen vor Ort ausführlich beraten. (ms)