Wetterschäden der Versicherung zügig melden

Die Allianz informiert

Wetterschäden der Versicherung zügig melden

Wind gilt als Sturm ab Windstärke 8

Sturmschäden sind in der Regel von der Versicherung gedeckt. Versicherte haben aber eine Schadenminderungspflicht. Foto: Sven Hoppe/dpa  

09.11.2021

Sturmschäden an Gebäuden sind meist von Versicherungen gedeckt. Die Gebäudeversicherung bietet Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie übernimmt die Kosten für Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume. Die Gebäudeversicherung zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster, Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Wichtig: Entstandene Schäden sollten der Versicherung möglichst bald angezeigt werden, rät die Verbraucherzentrale. Wurde Hausrat durch das Unwetter beschädigt, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Diese greift bei beschädigter Inneneinrichtung nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde.

Reguliert werden laut der Verbraucherzentrale auch Schäden an Antennen und Markisen, die einer Mietpartei gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohnerinnen und Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.

Voraussetzung für die Leistung der Versicherung: Es muss sich um ein Sturmereignis gehandelt haben. Stürmisch ist es ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es den Verbraucherschützern zufolge, wenn eine Wetterstation in der Nähe eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.

Im Schadenfall sollte die Versicherung unverzüglich informiert werden, rät der Bund der Versicherten. Zudem haben Versicherte eine Schadenminderungspflicht. So müssen etwa zerbrochene Fenster abgedichtet werden, damit der Schaden nicht größer wird. Außerdem sollten Betroffene die Schäden mit Fotos dokumentieren und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellen. (dpa)

Schutz vor Totalverlust

Warum eine Wohngebäudeversicherung wichtig ist

Die Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie greift bei Schäden, die jedes Gebäude treffen und sogar zerstören können, zum Beispiel Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

„Wer ein Haus hat, benötigt unbedingt eine Wohngebäudeversicherung“, sagt Anna Follmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Fehlt sie, droht im extremen Schadenfall der finanzielle Ruin, denn kaum jemand kann zum Beispiel nach einem verheerenden Brand sein Eigenheim aus eigener Kraft wieder aufbauen.“

Was wird abgesichert?

Versichert sind Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. „Zu beachten ist dabei, dass nur das Wohngebäude selbst versichert ist, nicht aber dessen Inhalt“, betont Anna Follmann. „Im Schadensfall übernimmt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder instand zu setzen oder komplett aufzubauen. Aber nicht jede Versicherung deckt alle Risiken ab.“

Gibt es typische Lücken, auf die Verbraucher achten sollten?

Nicht in jeder Police ist von vorn herein die grobe Fahrlässigkeit abgesichert. „Das bedeutet, dass die Versicherten auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn sie ihn selbst grob fahrlässig verursacht haben“, erklärt Annegret Jende von der Stiftung Warentest in Berlin. „Zum Beispiel, wenn das Haus in Brand gerät, weil Sie eine brennende Kerze vergessen haben.“

Brauche ich eine Elementarschadenversicherung?

Diese Absicherung gegen Naturgefahren wird immer wichtiger. „Die Elementarschadenversicherung kann aber nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden“, erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten.

„Durch den Klimawandel mehren sich Starkregen, Stürme und andere Naturgefahren und betreffen auch Gebiete, in denen die Bewohner bislang weitgehend davon verschont waren. Deshalb ist jeder Hausbesitzer gut beraten, sich gegen solche Schäden zu versichern“, sagt Annegret Jende.

Sollte man sich darüber hinaus zusätzlich absichern?

„Jeder sollte individuell prüfen, was ihm über den Grundschutz hinaus wichtig ist“, rät Anna Follmann. Für essenziell hält die Verbraucherzentrale Aufräum- und Abbruchkosten, die Kosten für die Einhaltung aktueller Bauauflagen, für die Beseitigung von Überspannungsschäden und die Dekontamination des Bodens. Nicht so sehr ins Gewicht fallen für viele Verbraucher zum Beispiel Zusatzleistungen wie Hotelkosten oder Kosten für Sachverständige.

Wann muss eine Police aktualisiert werden?

Ändert sich an der Immobilie etwas, müssen die Verbraucher von sich aus auf ihre Versicherung zugehen. Zum Beispiel, wenn der Wert des Gebäudes nach einer Modernisierung gestiegen ist. „Auch Risiken, die nach Vertragsschluss neu hinzugekommen, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden“, so Bianca Boss. Dazu zählen ein längerer Leerstand des Gebäudes, eine andere Nutzung oder neu hinzukommende gefährliche Betriebe in der Nachbarschaft. (dpa/ms)

Rundumschutz für das Zuhause

Basisschutz und Zusatzbausteine für umfassende Versicherung von Wohngebäuden

Wer neu baut oder sich den Traum von einem eigenen Heim durch Kauf erfüllen kann, beschäftigt sich wahrscheinlich zum ersten Mal damit: die Wohngebäudeversicherung. Aber angesichts der ersten heftigen Herbststürme, die bereits über das Land gefegt sind oder die Bilder von Starkregen mit Überflutungen vom Sommer fragt sich auch so mancher langjährige Hausbesitzer: Ist mein Haus wirklich gegen alle Gefahren aktuell und umfassend abgesichert?

Jeder Hausbesitzer hat dabei seine ganz individuellen Bedürfnisse bzw. sind auch die Gegebenheiten vor Ort ganz unterschiedlich. Darauf geht die Allianz mit ihrer Wohngebäudeversicherung ein, bei der verschiedene Tarife mit entsprechenden Inhalten und Leistungen sowie Zusatzbausteine als sinnvolle Ergänzung möglich sind. Sturmschäden, Überspannungsschäden, Hagelschäden, Rohrbruchschäden, Brandschäden, sowie Leitungswasserschäden gehören zum Basisschutz. Im Schadensfall erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie zum Beispiel Architektenhonorare. Der Allianz Handwerker Service übernimmt kostenlos die komplette Organisation und Kontrolle der Instandsetzung, inklusive Abrechnung mit den Handwerkern.

Neben dem Grundschutz gibt es erweiterten Schutz und höhere Entschädigungsgrenzen bei weiteren Tarifen. Die umfangreichste Absicherung gibt es im Premium Tarif, in dem beispielsweise der Extremwetterschutz enthalten bereits ist; also die Absicherung vor Erdrutschen, Starkregen und Überschwemmungen. Als weitere Ergänzungen sind zum Beispiel Haus- bzw. Öltankhaftpflichtversicherungen möglich. Wer also sicher gehen will, sollte sich genaue Auskünfte bei den Beratern vor Ort holen, um den richtigen Tarif für seine Wohngebäudeabsicherung zu wählen. (Quelle: allianz.de)