Der Medizinische Dienst - Beratung in Pflegefragen

Der Pflegeratgeber Spezial: Jobs mit Zukunft!

Der Medizinische Dienst - Beratung in Pflegefragen

Fachlich kompetent und vorausschauend - die Arbeit beim Medizinischen Dienst. Foto: adobe.stock

13.03.2023

Jede Begutachtung ist einzigartig. Und dabei steht die Kommunikation an erster Stelle. Etwa 4.000 Pflegefachkräfte fahren täglich für den Medizinischen Dienst zu Versicherten nach Hause, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln oder in Pflegeeinrichtungen, um die Pflegequalität zu prüfen. Die abwechslungsreiche Tätigkeit basiert auf dem Wissen und auf den Erfahrungen, die die Pflegefachkräfte in ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen Berufstätigkeit im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege erworben haben. Aufbauend auf diesem pflegerischen Know-how werden sie in Fortbildungen über die gesetzlichen Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung sowie auf dem Gebiet der Kommunikation und Gesprächsführung in der Pflegebegutachtung geschult und kompetent ausgestattet. Grundsätzlich bedient der Medizinische Dienst vier Tätigkeitsfelder:

1. Sozialmedizinische Beratung und Begutachtung durch Fachärztinnen und Fachärzte - Sie beziehen Stellung zu Verordnungen, etwa von Arztpraxen. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Leistungen: Beispielsweise von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen über die Heil- und Hilfsmittelversorgung bis hin zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Darüber hinaus wird begutachtet, ob im Einzelfall Behandlungsfehler vorliegen. Weitere Aufgaben sind die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten und die Abrechnungsprüfung von Krankenhausbehandlungen.

2. Pflegebegutachtung - Die Pflegebegutachtung erfolgt zumeist bei den Versicherten im Hausbesuch. Neben der Empfehlung eines Pflegegrades und zur Art und zum Umfang von Pflegeleistungen können die Gutachterinnen auch Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vorschlagen.

3. Pflegequalität - Im Auftrag der Pflegekassen wird geprüft, ob die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dazu werden alle Pflegeeinrichtungen einmal pro Jahr geprüft und auch beraten.

4. Grundsatzberatung - der sozialmedizinische Fachservice erstellt für die Kranken- und Pflegekassen sowie deren Verbände Grundsatzgutachten oder Gesundheitssystemanalysen zu einem breiten Spektrum sozialmedizinischer und pflegefachlicher Fragen. mdk


Entlastungs-Betrag vereinfacht

Der Entlastungsbetrag soll dazu dienen, pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. Auch kann er dazu eingesetzt werden, die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag bestmöglich zu bewahren. Da der Betrag oftmals nicht ausreicht, konnten Pflegebedürftige bislang bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für eine Aufstockung des Entlastungsbetrags nutzen. Allerdings nur dann, wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wurden.

Neu ist, dass Pflegebedürftige oder Angehörige für die Umwandlung seit 2022 keinen speziellen Antrag mehr stellen müssen. pm/cr