Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

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Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

Sie stehen nicht nur den Fachkräften zur Seite, zum Beispiel beobachten und kontrollieren sie Puls, Temperatur und Blutdruck der Patienten. Foto: Wiegelmann/adobe stock

13.03.2023

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Zudem begleiten sie diese zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt.

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem führen sie einfache ärztliche Anweisungen und Verordnungen durch, helfen bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und unterstützen Fachkräfte wie Pflegefachleute bei den Nachtwachen.

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Besonders gefragt werden Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein, psychische Stabilität und Verschwiegenheit sowie gute körperliche Konstitution. pm/cr


Digitale Pflegeanwendungen (DIPA)was steckt dahinter?

Bei digitalen Pflegeanwendungen handelt es sich um Apps oder Programme, die pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, ihre Fähigkeiten fördern und auch die Pflege und Betreuung durch Angehörige erleichtern sollen. Pflegebedürftige können DiPAs auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung nutzen, um beispielsweise den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention oder personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz).

DiPAs können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Seit Dezember 2022 steht das elektronische Antragsportal zur Verfügung.

Im Digitale-Versorgungsund-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) wurde bereits festgelegt, dass Pflegekassen monatlich bis zu 50 Euro für eine digitale Pflegeanwendung übernehmen. Dies gilt unabhängig vom Pflegegrad eines Pflegebedürftigen. Nutzer von DIPA gehen zunächst in Vorleistung und lassen sich die Kosten von ihrer Kasse erstatten. pm/cr