Ob eine längere Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit: Geht es um Lücken im Lebenslauf, sollten Bewerberinnen und Bewerber ehrlich und transparent bleiben, rät Hella Grapenthin, Weiterbildungsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Leerlaufzeiten zu verschleiern, ist dagegen keine gute Idee: Tauchen etwa an kritischen Stellen im Lebenslauf nur Jahreszahlen anstatt Monatsangaben auf oder geben Bewerberinnen und Bewerber gleich gar keine Zeiträume ihre beruflichen Stationen an, merken potenzielle Arbeitgeber schnell, dass es Lücken gibt.
Besser also: Die Lücke benennen und erläutern, rät Grapenthin im Magazin „BAM“ der Arbeitnehmerkammer (Ausgabe 03/2024). Wie genau man Unterbrechungen dann am besten an potenzielle Arbeitgeber verkauft, kommt auch auf die Art des beruflichen Einschnitts an.
Umbrüche und berufliche Wechsel
Geht es um Umbrüche oder berufliche Wechsel, können Jobsuchende im Idealfall eine positive Darstellung wählen - vorausgesetzt sie entspricht der Wahrheit. Das erfordert Grapenthin zufolge zwar häufig „ein gewisses Transferdenken“. Erfahrungen aus einer Weltreise oder einem Sabbatical aber ließen sich häufig auf konkrete Stellenausschreibungen abstimmen, etwa wenn es um Sprachkenntnisse oder Erfahrungen mit kultureller Vielfalt geht. Im besten Fall zeigen Kandidatinnen und Kandidaten so, dass sie Neuem gegenüber offen sind und Veränderungen nicht scheuen. Wichtig: Die Bewerbung muss weiter authentisch wirken. Es bringt also nichts, zwanghaft positiv zu formulieren.
Arbeitslosigkeit und Krankheit
Wer seinen Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden verloren hat, solle das offen so darstellen. Gerade bei längeren Phasen der Arbeitslosigkeit sollten Bewerberinnen und Bewerber im Lebenslauf alles aufführen, was berufsrelevant ist: egal, ob Weiterbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten, Reisen oder Praktika. Alles sei besser als Stillstand, so Grapenthin.
Längere Krankheitszeiten hingegen können im Lebenslauf zur Herausforderung werden. Der Beraterin zufolge sollten Bewerberinnen und Bewerber auf jeden Fall deutlich machen, dass dieser Zustand inzwischen vorbei und eine vollständige Genesung eingetreten ist.
Sonderfall Elternzeit
Wer sich für eine Phase um die eigenen Kinder gekümmert und dafür Elternzeit genommen hat, muss das nicht zwingend im Lebenslauf angeben. Laut Grapenthin ist diese Angabe nicht verpflichtend. Sie rät aber dennoch dazu, damit keine Lücken entstehen.
Wichtig auch hier: betonen, welche Kompetenzen man in dieser Zeit erworben hat, und möglichst alle absolvierten Fortbildungen angeben. dpa