Die Abfallumschlagstation Rüdersdorf wird ebenfalls von Opitz bewirtschaftet. Von der technischen Überwachungs-Organisation GUTcert bekam das Unternehmen die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Unter der Regie von Christian Büttner wurde der Fuhrpark komplett umstrukturiert, um auch im Bereich der Schüttgutlogistik den Kunden besondere Leistungen anbieten zu können. Aber auch für das Kerngeschäft, den Containerdienst, stehen Container von drei Kubikmeter, bis zu 40 Kubikmeter Fassungsvermögen in allen Größen und in ausreichender Stückzahl bereit, um jedem Kundenprojekt gerecht zu werden. Christian Büttner verspricht den Kunden und Geschäftspartnern von Opitz: „Mit uns können Sie rechnen. Wir stehen als leistungsstarker Partner an ihrer Seite und haben für jedes Projekt die richtige Lösung parat.“ Telefon: (033435) 15780 (jp)
VLH unterstützt Kurzarbeiter
Rehfehlde. Arbeitnehmer, die 2020 in Kurzarbeit waren und in diesem Jahr Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) werden, erhalten die Mitgliedschaft im ersten Jahr zum Minimalbeitrag von 39 Euro. Zudem entfällt die Aufnahmegebühr. Wer nicht in Kurzarbeit war und Mitglied wird, spart ebenfalls die Aufnahmegebühr. Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen, die grundsätzlich steuerfrei sind. Die Leistung hat jedoch Auswirkung auf die Steuer(belastung) für das übrige Einkommen. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:
- Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
- Je nachdem, ob die Arbeitszeit zu 100 oder zu 50 Prozent gekürzt und dementsprechend Kurzarbeitergeld bezogen wird, kann man entweder mit einer Steuererstattung oder aber auch mit einer Steuernachzahlungen rechnen.
Der Fachmann oder in dem Fall die Fachfrau sorgt dafür, dass alles richtig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wird. Wer also Unterstützung bei der Steuererklärung braucht, ist bei Dana Liss vom VLH genau richtig. Sie steht montags, dienstags und donnerstags zwischen 12 Uhr und 16 Uhr unter der Rufnummer (033435) 71697 zur Verfügung.
Die VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und beraten Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr.11 StBerG.