Auch Auszubildende sind grundsätzlich steuerpflichtig, sobald sie ein regelmäßiges Einkommen beziehen. Die möglicherweise anfallende Lohnsteuer führt der Arbeitgeber automatisch ans Finanzamt ab.
Was viele nicht wissen: Erst wenn das Gesamtjahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, werden wirklich Steuern fällig. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, für 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Wer noch dazu einen weiten Arbeitsweg, teure Arbeitsmittel oder andere Werbungskosten steuerlich geltend machen kann, wird sogar noch später vom Fiskus zur Kasse gebeten.
Bei Minderjährigen müssen die Eltern unterschreiben
Manche Azubis sind sogar zur Abgabe verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass sie Nebeneinkünfte erzielen, Lohnersatzleistungen wie Krankengeld von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen haben oder mehrere Jobs gleichzeitig ausüben. Ein zusätzlicher Minijob zählt nicht dazu, denn dieser wird in der Regel vom Minijob-Arbeitgeber pauschal versteuert.
Gut zu wissen: Minderjährige Auszubildende gelten rechtlich gesehen als beschränkt geschäftsfähig. Deswegen benötigen sie bei bestimmten Handlungen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. In der Regel sind das beide Elternteile. Deswegen ist die Steuererklärung minderjähriger Steuerpflichtiger grundsätzlich von den Eltern zu unterschreiben.
Nach Erfahrung beanstanden Finanzämter zwar gerade bei freiwilligen Abgaben, bei denen eine Erstattung winkt, selten eine fehlende Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Wer Nachfragen vermeiden möchte, tut aber gut daran, diesen Hinweis zu befolgen.
dpa
Berufsausbildung in der Pflege und Physiotherapie
„Wir machen Gesundheit zum Beruf“ ist Leitgedanke der staatlich anerkannten Gesundheits und Pflegefachschule Märkisch-Oderland in Strausberg.
Seit über 35 Jahren bildet SOWI mit großem Erfolg Fachkräfte für die Pflege und Physiotherapie aus.
Seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung 2020 kann hier auch der Abschluss als Pflegefachfrau/-mann bzw. Pflegefachperson erworben werden – ein Berufsbild, das in der gesamten EU anerkannt ist und je nach Spezialisierung den Einsatz in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege oder Altenpflege ermöglicht.
Die SOWI-Absolventen sind sehr gefragt – in vielen Einrichtungen der Region, ob in Pflegeheimen, bei ambulanten Diensten, in Reha-Kliniken, Krankenhäusern, Wellness-Hotels oder auch in Physiotherapiepraxen finden Sie nach erfolgreicher Ausbildung ihren Arbeitsplatz. Manche von ihnen haben auch den Schritt in die Selbständigkeit gewagt und schufen weitere Arbeitsplätze bzw. lehren inzwischen selbst im Campus.
Alljährlich im Oktober beginnen neue zertifizierte, schulgeldfreie und vom Arbeitgeber vergütete Ausbildungsgänge. Auch ein duales Studium ist an der SOWI möglich. Alle durch SOWI ausgebildete Berufe bieten vielfältige Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Dazu zählen im Bereich Physiotherapie unter anderem Kurse wie Kinesio-Taping sowie im Pflegebereich Qualifizierungen zu Pflegedienst- oder Praxisanleiter/-innen.
Wir bilden aus:
• ab 1. Okt. 2026:
– Pflegefachperson (m/w/d)
– Staatlich anerkannter Physiotherapeut (m/w/d)
• ab 2027:
– Staatlich anerkannte Pflegefachassistenz (m/w/d)
Gesundheits- und Pflegefachschule Märkisch-Oderland
Artur-Becker-Str. 14, 15344 Strausberg
Tel.: 03341/490 78 0
E-Mail: kontakt@sowistrausberg.info
www.sowi-strausberg.de


