Frei für Stellensuche?

BERUF & BILDUNG

Frei für Stellensuche?

Verhandlungen über Freistellung: Wie oft darf der Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freigestellt werden? Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

18.03.2024

Rückt das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses näher, stehen für Beschäftigte häufig zahlreiche Termine an. Schließlich müssen sie sich um eine neue Anstellung kümmern und haben dafür Gespräche mit dem Arbeitsamt oder Job-Interviews. Aber wann ist Zeit dafür, wenn Beschäftigte weiterhin arbeiten müssen? 

Muss ihr Arbeitgeber sie zur Stellensuche freistellen?

Ja. Wie Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, erklärt, ergebe sich das Recht auf eine Freistellung zur Stellensuche bei auslaufendem Arbeitsvertrag nach herrschender Auffassung aus Paragraf 629 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Und zwar unabhängig davon, ob Beschäftigte vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben oder ob ihr Vertrag endet. 

Konkret ist dort festgelegt, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Kündigungsfrist Freizeit zur Stellensuche gewähren muss. Der Anspruch auf Freistellung gilt dabei nicht nur für ein konkretes Vorstellungsgespräch, sondern etwa auch für Termine bei der Agentur für Arbeit oder bei einer Jobvermittlung. 

Wie viele Vorstellungsgespräche sind zulässig?

„Der Anspruch auf Vergütungszahlung während dieser Zeit ist zudem in einer ganz allgemeinen Regelung im Gesetz zu finden“, erklärt der Fachanwalt weiter. Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch besagt nach seinen Worten, dass Beschäftigte unter Entgeltfortzahlung freigestellt werden, wenn sie vorübergehend ohne eigenes Verschulden an der Ausübung ihrer Dienste verhindert sind. „Das gilt eben auch bei Gelegenheiten wie Bewerbungsgesprächen für die Stellensuche.“ 

Wie häufig der Arbeitgeber einer Freistellung für solche Termine zustimmen muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Schipp zufolge ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, das über längere Zeit besteht, auch vorstellbar, dass der Arbeitgeber „fünf Vorstellungsgespräche geballt in einer Woche“ hinnehmen muss. 

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. dpa


Dauerstress

Momente der Zufriedenheit suchen

Im Arbeitsleben lassen sich nicht immer alle anderen Themen ausblenden.

Grundsätzlich ist es gut, sich mit Freunden oder Kollegen über Stressoren - also Reize, die Stress verursachen - auszutauschen. „Soziale Kontakte sind ein ganz wichtiger Schutzfaktor der Resilienz und wirken dem Stress entgegen“, sagt Tatjana Utz, Resilienztrainerin aus München. Gleichzeitig sei es wichtig, sich nicht zu überfordern. Oft habe man das Gefühl, von Gedanken und Gefühlen überrollt zu werden. „Dabei haben wir einen großen Spielraum, selbst zu entscheiden, wie viel Raum und Zeit wir auf bestimmte Dinge verwenden.“ Entscheidend sei, immer wieder in Momente der Zufriedenheit zu kommen. dpa

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