Urteil: Ist eine Kündigung per Whatsapp gültig?

BERUF & BILDUNG

Urteil: Ist eine Kündigung per Whatsapp gültig?

Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses müssen die Anforderungen der Schriftform erfüllen.Foto: Fabian Sommer/dpa-mag

23.03.2022

Wird eine Kündigung in Form eines Fotos via Whatsapp übermittelt, ist sie nicht gültig. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az. 3 Sa 362/21), auf das der BundVerlag verweist. In dem verhandelten Fall kündigte ein Arbeitgeber einem Angestellten fristlos, weil er betrunken zur Arbeit erschienen war.

Der Beschäftigte erhielt das abfotografierte Kündigungsschreiben von seinem Arbeitgeber via Whatsapp. Der Beschäftigte ging gegen die Kündigung vor. Das LAG München urteilte letztlich, dass die per Whatsapp zugestellte fristlose Kündigung nichtig ist. Sie verstößt gegen das Schriftformerfordernis.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer der Schriftform ($126 Abs. 1 und $623 BGB) entsprechen, so der Bund-Verlag. Eine elektronisch übermittelte Ablichtung des Kündigungsschreibens, etwa per Fax oder Messenger, erfüllt die Anforderung laut Urteil nicht. Das Schriftformerfordernis ist den Infos zufolge erst dann erfüllt, wenn das Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wurde. Diese Urkunde muss dem Empfänger dann entsprechend zugehen. (dpa)