Arbeitszimmer ist nicht immer versichert

BERUF & BILDUNG

Arbeitszimmer ist nicht immer versichert

Arbeitszimmer im eigenen Wohnhaus können beim Thema Versicherungen ein Spezialfall sein. Foto: V. Anspach/dpa-mag

23.03.2022

Eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden durch Unwetter mit Hagel, Starkregen oder Stürme ab. Was versichert ist - und was nicht - versteckt sich aber oft im Kleingedruckten der Police. Arbeitszimmer im eigenen Wohnhaus können so ein Spezialfall sein

Zwar seien viele Arbeitszimmer Teil der Hausratversicherung, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer aber ein ausschließlich beruflich oder gewerblich genutztes Arbeitszimmer in der Wohnung hat, kann unter Umständen einen Zusatzbaustein vom Versicherer benötigen.

„Allerdings dürfte das Problem in der Praxis nur wenige Kunden betreffen“, beruhigt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung beim GDV. "Bei den meisten Versicherten wird ein solches Zimmer eben doch mindestens zum Teil privat genutzt, wie beispielsweise als Homeoffice im Lockdown oder bei entsprechenden Arbeitsplatzregelungen der Arbeitgeber.“ (dpa)

Kündigung per Whatsapp?

Wird eine Kündigung in Form eines Fotos via Whatsapp übermittelt, ist sie nicht gültig. Das zeigt ein Urteil des La beitsgerichts München (Az. 3 Sa 362/21), auf das der BundVerlag verweist. In dem verhandelten Fall kündigte ein Arbeitgeber einem Angestellten fristlos, weil er betrunken zur Arbeit erschienen war.

Der Beschäftigte erhielt das abfotografierte Kündigungsschreiben von seinem Arbeitgeber via Whatsapp. Der Beschäftigte ging gegen die Kündigung vor. Das LAG München urteilte letztlich, dass die per Whatsapp zugestellte fristlose Kündigung nichtig ist. Sie verstößt gegen das Schriftformerfordernis. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer der Schriftform ($126 Abs. 1 und $623 BGB) entsprechen. Das Schriftformerfordernis ist erst dann erfüllt, wenn das Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber eigenhändig unterzeichnet wurde. (dpa)