Eltern sind oftmals unsicher, ob sie in Bewerbungen angeben sollen, dass sie kleine Kinder haben. Womöglich bevorzugen potenzielle neue Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber, die keine familiären Verpflichtungen haben - und die eigenen Unterlagen werden direkt aussortiert.
Rein rechtlich ist die Situation eindeutig. Laut Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, müssen Bewerberinnen und Bewerber in ihrer Bewerbung nicht angeben, dass sie Kinder haben.
Ehrlichkeit empfohlen-spätestens im Vorstellungsgespräch
Bredereck rät aber, ,,sich ganz genau zu überlegen, ob man es freiwillig macht". Die Tatsache offenzulegen könne genauso Vorteile wie auch Nachteile haben. ,,Das hängt ganz vom Arbeitgeber ab." Der Fachanwalt empfiehlt Ehrlichkeit. Dahinter steht die Überlegung: Will man wirklich bei einem Arbeitgeber arbeiten, der nur Kinderlose beschäftigt? Spätestens dann, wenn Beschäftigte ihr Kind vorzeitig aus dem Hort oder der Kita abholen müssen, können falsche Vorstellungen der Führungskraft zum Problem werden.
Im Zweifelsfall bleibt der Kompromiss, Kinder erst im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Dann können Bewerberinnen und Bewerber dem Arbeitgeber zum Beispiel auch darlegen, wie sie die Kinderbetreuung organisieren. dpa