Beeinträchtigung - Na und!

Arbeiten mit Unterstützung

Rechte und Pflichten Die berufliche Rehabilitation steht im Vordergrund, wenn Menschen wieder tätig werden wollen.

Wie sieht der Berufsstart für Menschen mit Beeinträchtigungen aus? Foto: Halfpoint-stock.adobe.com

02.04.2025

Im Mittelpunkt des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) steht das Ziel, Menschen mit Beeinrächtigungen so zu unterstützen und zu fördern, dass sie ein selbstbestimmtes und aktives Leben führen können.
Doch was genau bedeutet das für die Menschen, wenn sie beruflich aktiv sein wollen und sich gesellschaftlich einbringen? 

Gleichstellung nach SGB IX
Menschen mit einer Behinderung von Grad 30 und 40 erfahren einen besonderen Schutz durch das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es hilft ihnen bei der sogenannten Gleichstellung (Paragraf 2 Satz 3 SGB IX). So werden sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, wenn sie wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können.

Eingliederungshilfe nach SGB IX
Auf dem Internetportal www.pflege.de finden sich die Antrags- und Anspruchvoraussetzungen, die für Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen infrage kommen, wenn sie am Arbeitsleben teilnehmen, aber auch bei der sozialen Teilhabe Unterstützung brauchen.
Die Leistungen sind unterschiedlich. Schließlich sind die Beeinträchtigungen oft individuell und auch die Bedarfe sollten von Mensch zu Mensch ermittelt werden.

Unternehmen aus der Region

Berufliche Rehabilitation
In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gibt es für Menschen mit Behinderung Hilfe, um besser eine Arbeit zu finden.
Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation sind zum Beispiel Reha-Kliniken, Berufsförderungswerke (BFW), Berufliche Trainingszentren (BTZ), Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. 

Wenn sie einen Arbeitsplatz haben, gelten besondere Rechte zum Beispiel beim Kündigungsschutz, dem Recht auf mehr Urlaub sowie die vorgezogene Altersrente. Wenn sie einen Arbeitsplatz haben, gelten besondere Rechte zum Beispiel beim Kündigungsschutz, dem Recht auf mehr Urlaub sowie die vorgezogene Altersrente.

Persönliches Budget in eigener Verantwortung
Bezahlt werden mit dem persönlichen Budget beispielsweise Hilfen bei der Pflege, eine Arbeits-Assistenz oder Hilfen für den Wohnraum. Das persönliche Budget stärkt den Anspruch auf Teilhabe, schließlich sind Menschen mit Behinderungen „Expertinnen und Experten in eigener Sache“, wie die Bundesregierung betonte, als es 2008 den Rechtsanspruch auf das persönliche Budget ins neunte Sozialgesetzbuch einfügte.

Unternehmen aus der Region

 Am Anfang steht ein Antrag auf Rehabilitation bei einem der folgenden Träger:
• Krankenkassen
• Bundesagentur für Arbeit
• Gesetzliche Unfallversicherer 
• Träger der Kriegsopferfürsorge 
• Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der Eingliederungshilfe
Der Antrag auf Schwerbehinderung nach dem SGB IX kann beim zuständigen Sozialamt der Stadt oder der Kommune gestellt werden. Das geht auch online.



pm/jr