Auch wenn man als Bauherr den Hut aufhat: Wer eine Baufirma beauftragt, muss dieser in der Regel ein eingeschränktes Hausrecht für die Baustelle einräumen. Schließlich müssen die Firmen das Grundstück für ihre Arbeiten nicht nur betreten dürfen, sondern die Baustelle etwa auch vor Vandalismus schützen können.
Dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge schießen einige Schlüsselfertig-Firmen allerdings über das Ziel hinaus: Sie untersagen demnach nicht nur Unbefugten den Zutritt zur Baustelle, sondern auch den Bauherren selbst.
Einschränkungen können unwirksam sein
Entsprechende Einschränkungen, mit denen Bauherren der Zutritt zur Baustelle verwehrt werden soll, verstecken sich dem Verband zufolge meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des Bauvertrags. Auf sie sollten Bauherren sich · aber nicht einlassen, rät der VPB. Schließlich haben sie – sonst keine Möglichkeit mehr, den Baufortschritt und die Bauausführung zu kontrollieren.
Dies ist besonders wichtig, wenn regelmäßige Abschlagszahlungen vereinbart – wurden. Ist dies der Fall, sind AGB, die Bauherren den Zutritt zur Baustelle verwehren, dann auch regelmäßig unwirksam. Denn damit entfällt laut Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB, "die Chance, den Baufortschritt regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen – und bei festgestellten Mängeln entsprechende Beträge zurückzubehalten.“
Uneingeschränktes Betretungsrecht ist wichtig
Bauherren sollten die AGB ihres Vertrags mit der Baufirma also gut prüfen. Der Verband Wohneigentum NRW rät auf seiner Webseite, sich unbedingt zumindest das uneingeschränkte Betretungsrecht der Baustelle zu sichern und die Möglichkeit, den Zugang zur Baustelle an andere Personen zu delegieren.
Sobald die Baustelle durch eine Pforte oder Tür gesichert wird, sollten Bauherren außerdem auf eine sofortige Schlüsselübergabe bestehen.
Bauträger bleibt zunächst Bauherr
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen, sieht die rechtliche Lage übrigens anders aus. Hier sichert ersterer zu, eine Immobilie wie vereinbart zu errichten und sie dem Käufer nach Fertigstellung zu übertragen. Bis zur Übergabe des Hauses bleibt der Bauträger damit Bauherr auf seinem eigenen Grundstück.
Wer schon zuvor die Baustelle betreten will, braucht dafür also ein eingeschränktes Betretungsrecht. Dieses sollten Sie im notariell zu beurkundenden Vertrag während der Bauzeit ausdrücklich eingeräumt bekommen, um die Bauqualität prüfen zu können, empfiehlt der VPB. dpa
Wie der Kamin effizient bleibt
Wer seinen Kamin jetzt in Betrieb nehmen möchte, sollte ihn regelmäßig reinigen und prüfen, empfiehlt der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. So kann man zum Beispiel die Dichtungen der Türen mit einem einfachen Trick testen: Ein Blatt Papier zwischen Tür und Ofen legen, die Tür schließen und dann vorsichtig am Papier ziehen. Lässt sich das Blatt ohne große Mühe einwandfrei entfernen, erfüllt die Dichtung ihren Job nicht mehr und muss ausgetauscht werden.
Damit alles einwandfrei funktioniert, ist es wichtig, den Innenraum des Kamins sauber zu halten. Asche und Ruß können mit einer Schaufel, einem Besen oder auch einem speziellen Aschesauger mit Filter für Feinstaub entfernt werden, rät der HKI Verband. Flecken auf der Scheibe hingegen können mit Fettreinigern oder Kaminofenreinigern entfernt werden. Zusätzlich sollte der Aschekasten regelmäßig geleert werden, damit die Luftkanäle nicht überhitzen.
Ist der Innenraum dann erst einmal frei von Schmutz, ist es ein Leichtes, ihn auf Schäden zu untersuchen. Während größere Schäden ausgebessert werden sollten, stellen kleine Haarrisse in Schamottsteinen oder Platten kein Problem dar, erklärt der Industrieverband.
Auch der Schornstein und die Rauchrohre sollten sauber gehalten werden. Denn sammeln sich hier Ablagerungen, senkt das die Wirkungsfähigkeit des Kamins und behindert den Abzug des Rauchs. Das Ofenrohr ist meist über eine Revisionsklappe erreichbar und kann selbst gereinigt werden. Für den Schornstein hingegen ist Schornsteinfeger oder zugelassener Fachbetrieb zuständig. Diese können ihn sowohl prüfen als auch reinigen. dpa/hü


