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Neue Fliesen: Kosten richtig kalkulieren

Kosten: Wer sich neue Fliesen im Bad oder in der Küche wünscht, muss wissen, dass die Materialkosten stark variieren können.

07.06.2025
Wer die Fliesen selbst verlegen will, sollte etwa zehn Prozent Verschnitt einplanen. Foto: Sebastian Gollnow
Wer die Fliesen selbst verlegen will, sollte etwa zehn Prozent Verschnitt einplanen. Foto: Sebastian Gollnow

Bei Fliesen gibt es eine Preisspanne von zehn Euro bis 100 Euro pro Quadratmeter, so Robert Raschke-Kremer, Trainer bei der DIY-Academy in Köln. Natursteinfliesen können noch teurer sein. Fliesen mit einem Preis von 25 bis 30 Euro haben meist eine gute Qualität, so Raschke-Kremer. Selbst klebende Fliesenfolien kosten etwa ab 35 Euro pro Quadratmeter. Um die benötigte Fliesenmenge zu berechnen, muss man zunächst die ausmessen. „Beim Fliesenbedarf sollte man etwa zehn Prozent Verschnitt einplanen“, rät Raschke-Kremer. Beim Fliesenlegen kommen noch Ausgaben für weiteres Material wie Kleber, Mörtel und Silikon hinzu. „Hier hängt der Preis nicht zuletzt von der Auftragsdicke ab, die je nach Fugenbreite und Pflanzengröße variiert“, so Christian Meyer, Redakteur bei der Zeitschrift„selbst ist der Mann“. Wer die Fliesen selbst legen will, muss bedenken, dass er auch noch Werkzeug braucht - etwa Fliesenschneider, Mauerkelle und zum Anrühren der Fugenmasse einen Rührquirl an einer Bohrmaschine. Manches Werkzeug kann man sich auch im Baumarkt ausleihen,

Wer einen Fliesenleger beauftragt, muss zusätzlich zu den Materialkosten mit Arbeitslohn von 50 einem bis 70 Euro pro Arbeitsstunde rechnen.

Streicht ein Maler die Fliesen, sind Raschke-Kremer zufolge Kosten von etwa acht bis 15 Euro pro Quadratmeter plus Material zu veranschlagen. Wer selbst streicht, kommt etwa mit Materialkosten von zehn Euro pro Quadratmeter aus.
dpa

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Vor dem Ausbau abklären

Nicht jeder Dachboden darf umgebaut werden. Neben konstruktionsbedingten Fragen müssen Eigentümer klären, ob der Speicher zum Wohnraum umfunktioniert werden darf. Eine solche Nutzungsänderung muss behördlich genehmigt werden. Wer die neu gewonnene Wohnfläche nicht selbst nutzen, sondern sie vermieten oder verkaufen möchte, braucht zusätzlich eine so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Damit bescheinigt die Behörde, dass die Wohnung baulich ausreichend von anderen Räumlichkeiten getrennt ist.
dpa