Durchschnittlich verbraucht ein Haushalt pro Jahr für Licht rund 400 Kilowattstunden (kWh) Strom. Dabei entfallen rund 10 Prozent auf Leuchtmittel. Strom – und damit Licht – ist zum Kostenfaktor im Haushaltsbudget geworden. Doch Beleuchtung in der Wohnung und am Haus bleibt unverzichtbar. Ein planvoller Umgang mit den Leuchten ist nicht nur sinnvoll, sondern schafft Wohlbefinden und Sicherheit.
Die innere Uhr
Licht ist lebenswichtig. Es beeinflusst die körpereigenen Hormone und stellt unsere innere Uhr ein. Profis messen die Lichtfarbe in Grad Kelvin. Werte um die 5.000 Grad Kelvin wirken kühl und bläulich, Werte um 3.000 Grad Kelvin entsprechen einem warmen, rötlichen Licht. Helles, bläuliches Licht regt die Serotoninausschüttung an – man fühlt sich wach und aktiv. Es eignet sich gut für Räume wie die Küche sowie im Flur oder für die Essplätze. Im Homeoffice steigert die Lichtfarbe die Konzentration Bei zunehmender Dunkelheit und wärmerem Licht nimmt die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin zu. Es wird in Schlaf- und Wohnzimmern eingesetzt und hilft, sich in den Abendstunden zu entspannen.
Lichtplanung vom Profi
Hausund Wohnungsbesitzer sollten sich gut überlegen, welches Licht sie für welchen Zweck brauchen. Je nach Raum sind eine Grundbeleuchtung sowie Hintergrundund Akzentlichter aufeinander abzustimmen. „Um dierichtige Beleuchtung für einen Raum zu finden, kann man einen Fachmann hinzuziehen“, erläutert Stefanie Binder von der BHW. „Eine professionelle Lichtplanung kostet rund zehn Euro pro Quadratmeter.“ Mit intelligenten Leuchten kann man per App Lichtfarbe und Helligkeit steuern - angepasst an Tagesverlauf und Jahreszeit. Und wenn zum Beispiel aus einem Kinderzimmer ein Homeoffice werden soll, muss auch die Beleuchtung auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden. bhw/hü
Mieter gestalten Küche um
Bevor Mieter loslegen, ihre Küche im großen Stil umzugestalten, sollten sie sich genau überlegen, wo sie überall Hand anlegen wollen. Das gilt insbesondere, wenn die eingebaute Küche nicht ihnen, sondern dem Vermieter gehört.
Denn dann dürfen Mieter die Küche nur so weit verändern, dass sie beim Auszug alles wieder rückstandsfrei entfernen können. Darauf macht Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund aufmerksam und führt aus: „Wenn ich etwas kleben oder streichen will, dann nur mit seiner Zustimmung.“
Schriftliche Absprachen
Wichtig aus Beweisgründen: „Lassen Sie sich unbedingt schriftlich geben, was er im Einzelnen erlaubt hat“, rät Hartmann. Mieter sollten sich also besser nicht nur auf mündliche Absprachen mit dem Vermieter verlassen. Zudem müssen alle ausgebauten Schränke und Co. sicher verwahrt werden. Für den Fall, dass der Vermieter etwas dagegen hat: Mit Licht, neuen Griffen und Deko lässt sich viel machen. dpa


