Wer auf eine Wärmepumpe wechselt, braucht vielleicht keinen Gasanschluss mehr – dann kann er einfach und kostenfrei stillgelegt werden. Doch wenn der Netzbetreiber dafür eine Gebühr verlangt, sollte man schleunigst Widerspruch einlegen. Denn die Anbieter dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitertragen, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 6 UKI 2/25), auf welches das Ratgeberportal «Finanztip» hinweist.
Trotzdem verlangen mehrere große Netzbetreiber noch immer Pauschalen zwischen rund 100 und 2.300 Euro für die Stilllegung, berichtet das Portal. Noch ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht rechtskräftig. Der beklagte Netzbetreiber hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Trotzdem sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer entsprechenden Forderung wehren.
Widerspruch einlegen – auch wenn man schon gezahlt hat. Was tun? Schickt der Netzbetreiber eine Rechnung und berechnet dabei die Stilllegung, sollten Kunden Widerspruch einlegen. „Finanztip“ bietet dafür zwei Musterschreiben an eines für den Fall, dass die Kosten bisher nicht bezahlt wurden, und eines für die Rückerstattung. Die gestellte Rechnung sollte jedoch sicherheitshalber auch mit den zusätzlichen Kosten unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt werden, heißt es weiter. Dadurch vermeidet man Mahn- oder Inkassoverfahren. Zu viel gezahlte Gebühren können selbst nach der Zahlung noch zurückverlangt werden.
dpa/hü
Geplant für den Ernstfall
Energienetzstörung: Wenn der Strom ausfällt, bleibt Ihr Haus versorgt. Wie mein Strom.de echte Notstromsysteme für moderne Wohnhäuser plant.
Immer mehr Hausbesitzer wünschen sich eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, die auch bei einem Stromausfall zuverlässig das gesamte Haus versorgt. „Idealerweise inklusive Wärmepumpe und weiterer Geräte, die dreiphasigen Strom benötigen“, sagt Norman Kapitola. Der Fachmann des Familienunternehmens meinStrom.de aus Ahrensfelde, Ortsteil Eiche betont: „Eine Photovoltaikanlage mit echter Ersatzstromfunktion ist besonders sinnvoll für Haushalte, die auf eine stabile Stromversorgung angewiesen sind oder bewusst unabhängiger werden möchten. Dazu zählen unter anderem Gebäude mit Wärmepumpe, Homeoffice, medizinischer Technik oder einfach dem Wunsch nach maximaler Versorgungssicherheit“, erklärt Norman Kapitola.
Doch nicht jedes als „notstromfähig“ beworbene System erfülle diese Anforderungen, warnt er. Produkte aus Übersee, speziell China, seien mit Vorsicht zu genießen Sie würden zwar günstig sein und als notstromfähig beworben, „Doch das reicht eher zum Handy aufladen als zur echten Versorgung aller Geräte inklusive Heizung, falls der Strom wegbleibt.“
China streicht Förderungen
Wer unabhängiger werden will vom Stromnetz, für den lohnt es sich, aktuell zu investieren. „Ab dem 1. April 2026 streicht China steuerliche Vorteile für den Export von Solarmodulen und Batteriespeichern. Das bedeutet: Die Herstellung und der Export werden teurer. Zusammen mit vielen anderen Fachleuten rechnen wir deshalb damit, dass die Preise für Solarmodule, Stromspeicher und komplette PV-Anlagen danach steigen oder sich zumindest auf einem höheren Niveau einpendeln“, so Norman Kapitola.
Wer eine moderne Photovoltaikanlage mit oder ohne Batteriespeicher plant, für den sei jetzt ein sehr guter Zeitpunkt zu handeln. Wer frühzeitig plant, kann sich aktuelle Preise, verfügbare Technik und verlässliche Liefertermine sichern – bevor mögliche Preissteigerungen greifen.
Tipps für ein seriöses Notstromsystem
Die Fachleute von meinStrom.de zählen die sechs wichtigsten Kriterien für ein seriöses PV-Speicher- und Notstromsystem auf:
1. Dreiphasige Notstrom-Versorgung (Ganzhaus-Ersatzstrom)
2. Speicher-Kapazität & Leistung
3. Hybrid-Wechselrichter & Energiemanagement
4. Kompatibilität mit Wärmepumpen
5. Modularität & Erweiterbarkeit
6. Zertifizierung & Normkonformität
Wer wissen will, welches System zu seinem Haus und seiner Wärmepumpe passt, welche Garantieleistungen es gibt und warum sich die Investition gerade jetzt lohnt, kann sich bei der etablierten Firma meinStrom.de vor Ort umfassend beraten lassen.
Weitere Informationen, Hintergründe und Quellen findet man unter: https://konfigurator.meinstrom.de/startseite/ und https://www.pv-magazine.de/2026/01/12/china-schafft-steuerverguenstigungen-fuer-photovoltaik-exporte-im-april-ab/
pr


