AUTO DER WOCHE

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Peugeot 408

Fotograf: Minerva Studio/stock.adobe.com

29.11.2022

DESIGN

Der neue Peugeot 408 zeichnet sich durch eine markante Linienführung aus. Die lange Motorhaube zwischen den hochgezogenen Kotflügeln ist charakteristisch für die aktuellsten Modelle des französischen Herstellers. Das Profil wird durch die Trennung zwischen den schwarzen und den farbig lackierten Teilen geprägt.

AUSSTATTUNG

Das neue digitale Kombiinstrument befindet sich in Augenhöhe direkt über dem Lenkrad und kann aktualisiert sowie personalisiert werden. Der zentrale 10-Zoll-HD-Touchscreen reagiert wie ein Tablet, eine Bedienung per Sprachbefehl ist ebenfalls möglich. Das serienmäßige Peugeot i-Connect Advanced ist mit einem 3D-Navigationssystem mit Echtzeitnavigation ausgestattet. Die Aktualisierung erfolgt durch Übertragung der Daten über das Telekommunikationsnetz. Insgesamt sorgen 30 Fahrassistenzsysteme, gespeist von sechs Kameras und neun Radargeräten, für mehr Sicherheit beim Fahren und Manövrieren.

MOTOR

Zum Start bietet die Löwenmarke einen Benzinmotor mit 131 PS und einem Plugin-Hybridmotor mit 225 PS an. Anfang 2023 soll ein 180 PS starker Plug-in-Hybrid folgen. Laut Hersteller werden kombiniert 1,2 bis 6,1 Liter Kraftstoff verbraucht und 16 bis 136 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausgestoßen.

FAZIT

Mit dem 408 bietet Peugeot ein Fastback mit markantem Design und moderner Technik an. Der Franzose ist zu Preisen ab 38 800 Euro bestellbar. (pr/tgu)


Streit um Kosten

Unfall - Nach einem unverschuldeten Unfall hat man Anspruch auf Schadenersatz.

Dazu können bei einer Reparatur auch Reinigungsarbeiten vor und nach dem Lackieren gehören.
Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (Az.: 66 C 11/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Nach einem Autounfall war die Schuldfrage geklärt und unstrittig. Die Geschädigte ließ ihr Auto reparieren. Doch die Versicherung wollte die „reparaturbedingte Reinigung“ und das „Polieren angrenzender Bauteile“ im Zusammenhang mit den Lackierarbeiten nicht tragen.

Bei einem Schadenersatz von 7 400 Euro ging es dabei um 170 Euro. Die Betroffene musste klagen.

Mit Erfolg. Das Gericht sah die Arbeiten als notwendig an. So müsse der Wagen vor Lackierarbeiten gründlich gereinigt werden, danach noch einmal. Außerdem sei auch das Polieren erforderlich gewesen, um die Farben anzugleichen.

Ferner machte das Gericht darauf aufmerksam, dass die Versicherung diese Positionen auch hätte zahlen müssen, wenn sie zur Beseitigung des Schadens nicht nötig gewesen wären. dpa

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