Man muss nicht Kultfilme wie „The Fog Mebel - Nebel des Graues“ sehen, um den Horror dicker Nebelschwaden zu erleben. Jeder Autofahrer ist schon einmal plötzlich in die wabernde Suppe eingetaucht. Das Grauen kommt häufig im Herbst und Winter, in den Morgen- und Abendstunden, auf Landstraßen, in Tälern, Senken und Gewässernähe. Schaurig-gefährlich wird es, wenn wie aus dem Nichts dann Reh oder der Gegenverkehr erscheinen.
Knapp 300 Unfälle mit Personenschaden gingen laut Statista 2024 auf das Konto von Nebel, satte 103 mehr als im Vorjahr. Häufige Ursachen: zu geringer Abstand und überhöhte Geschwindigkeit. Autofahrer haben es also oft selbst in der Hand, der Gefahr zu begegnen - mit vorausschauendem Fahren, aber auch mit Sicherheitsfeatures wie Nebelleuchten.
Fahrweise anpassen
Taucht die tückische Wand schlagartig auf, orientieren sich viele Autofahrer instinktiv an den Rückleuchten des Vorausfahrenden und kommen ihm gefährlich nah. Wenig Zeit, im Notfall rechtzeitig zu bremsen. Daher gilt: runter vom Gas! Bei einer Sicht unter 100 Meter maximal Tempo 80 fahren, bei einer Sichtweite unter 50 Meter nicht schneller als 50 km/h. Orientierung geben auf Landstraßen und Autobahnen die Leitpfosten, die am Straßenrand im 50 Meter-Abstand stehen. Am besten hält man auch die Fahrbahnmarkierung im Auge.
Nebelleuchten richtig bedienen
Sie heißen nicht umsonst so: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. Also an mit den Lichthilfen, aber bitte korrekt.
Nebelscheinwerfer sitzen tief am Auto und leuchten den Bereich direkt vor dem Fahrzeug als auch den seitlichen Fahrbahnrand aus. Dadurch blenden sie Autofahrer und Entgegenkommende weniger.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung dürfen sie nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee eingeschaltet werden. Jeglicher anderer Gebrauch wird mit 20 bis 35 Euro bestraft. Nebelscheinwerfer können, müssen aber nicht strahlen.
Nebelschlussleuchten machen mit ihrem Sitz am Fahrzeugheck das Auto für den nachfolgenden Verkehr früher sichtbar und geben damit Orientierung. Zugleich warnen sie vor Auffahrunfällen. Wichtige Vorgaben: Erst ab einer Sichtweite von unter 50 Metern darf sie leuchten. Und das Tempo sollte 50 km/h nicht überschreiten. Wer das missachtet, riskiert Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro.
Nebelschlussleuchten können auch innerorts eingeschaltet werden und sind generell wie Nebelscheinwerfer keine Pflicht.
zdk
Zahlt die Versicherung Schäden am Auto?
Vorsicht Im Herbst können herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln, Walnüsse oder Äpfel für Dellen und Kratzer auf dem Autoblech sorgen. Je nach Gewicht und Fallhöhe können sie dabei dann kleinere oder größere Spuren hinterlassen.
Laternenparker suchen ihren Abstellplatz jetzt besser mit noch mehr Augenmaß, rät der ADAC Hessen-Thüringen.
Gefahr von oben - manchmal ein„allgemeines Lebensrisiko“
Denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden seien im Falle von herunterfallenden Kastanien dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu übernehmen.
Der Autoclub verweist auf verschiedene Gerichtsurteile, die so etwas als „allgemeines Lebensrisiko“ bewerten.
Da muss es doch eine Versicherung geben? Ja, aber...
Eine Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für Schäden bei Sturm aufund zwar nur solche, falls der nachweislich mindestens Windstärke 8 hatte.
Eine Vollkaskoversicherung zahlt laut ADAC den Schaden durch Kastanienschlag in der Regel aber nur dann, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelte, das plötzlich auftrat.
Zahlt die Versicherung, sind Selbstbeteiligung und mögliche Hochstufungen in Kauf zu nehmen. Daher überlegen Betroffene besser, ob es vielleicht auch günstiger ist, die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.
dpa-mag