Flecken auf dem Autositz

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Flecken auf dem Autositz

Test Die Mehrheit der Polstereiniger schneidet mit "gut" ab.

Flecken auf den Autositzen? Polsterreiniger können Schmutz entfernen - viele frischen sogar die Farbe auf. Foto: Franziska Gabbert/dpa-mag

21.11.2022

Wer im Auto mit Schokolade, Kaffee oder Pommes kleckert, muss die Sitze mit einem Spezialreiniger säubern. Denn abmontieren und den Stoff in die Waschmaschine stecken, ist meist nicht möglich. Doch welche Polsterreiniger sind gut?

Der Testsieger kostet rund 15 Euro

Nicht immer liefern sehr teure Produkte auch die besten Ergebnisse. Das zeigt ein Test der Sachverständigenorganisation KÜS gemeinsam mit der Zeitschrift „Auto Bild“ (Ausgabe 10/2022). Unter den zehn Polsterreinigern waren acht Fertigmischungen sowie zwei Konzentrate.

Der Testsieger, eine Fertigmischung von Dr. Wack (A1 Polster-/Alcantara-Reiniger Pro), bekam die Note „sehr gut". Er konnte verschiedene Schmutzarten am besten entfernen. Nach dem Reinigen blieben auf dem Sitz keine Flecken zurück.

Auch die Farbauffrischung funktionierte gut. 400 Milliliter kosten rund 15 Euro - umgerechnet zahlt man also etwa 3,50 Euro für 100 Milliliter.

Der Preis-Leistungs-Sieger bekam die Note „gut“

Weitere sechs Reiniger schnitten im Test mit der Note ,,gut" ab. Zwei Fertigmischungen bekamen die Note ,,befriedigend". Ein Reiniger erhielt die Note „ausreichend".

Das Produkt mit der Bewertung ausreichend" war extrem teuer. Bei dem Konzentrat zahlt man für 250 Milliliter rund 45 Euro. Zum Vergleich: Beim zweiten Konzentrat im Test bekommt man für rund 13 Euro die vierfache Menge. Das Produkt bekam die Bewertung „gut“.

Der günstigste Reiniger war eine Fertigmischung von Robbyrob: Die 500 Milliliter Sprühflasche kostet rund drei Euro. Das Produkt landete auf Platz fünf von und bekam die Note „gut“. dpa


Vorfahrt missachtet

Urteil. Hat ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt anderer missachtet, trägt er die alleinige Haftung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 917/22), auf den der ADAC hinweist.

In dem verhandelten Fall hat ein Fahrer seinen Wagen viel zu schnell in einen Kreisverkehr gelenkt. Er überfuhr die Mittelinsel und geriet links neben eine andere Autofahrerin. Sein Wagen kollidierte mit ihrem Auto.

Der Fahrer forderte Schadenersatz. Er war der Ansicht, die Frau hätte die Kollision vermeiden können, wenn sie sich nochmals nach links umgedreht hätte. Denn dann hätte sie sein Fahrzeug wahrnehmen müssen. Die Versicherung lehnte die Zahlung aber ab. Die Sache ging vor Gericht.

Das OLG Koblenz gab der Versicherung recht. Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der als Erster einbiegt. In dem Fall hatte der Fahrer seine Wartepflicht verletzt.

Aber er hat nicht nur die Vorfahrt missachtet. Sondern er hat auch noch gegen das Verbot verstoßen, die Mittelinsel zu überfahren. Damit ignorierte er zwei wichtige Verkehrsregeln und diese Pflichtverletzungen seien erheblich, so das Gericht. Der Mann musste letztendlich allein haften. dpa


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