Mietwagen Den Mietwagen im Urlaub checkt man am besten nach jedem Parken auf mögliche durch Dritte entstandene Schäden. Denn wer fremdverschuldete Schäden entdeckt, muss sie bei der Polizei anzeigen, so der Auto Club Europa (Ace). Ansonsten kann man selbst dafür aufkommen müssen. Dazu sollte die nächste Dienststelle der Polizei angerufen oder besucht werden. Bei Personenschäden ist ein Notruf nötig.
Will die Polizei wegen Bagatellschäden nicht kommen, sollte zum Beispiel ein Screenshot vom Handyanruf gemacht werden, um den Kontaktversuch zu belegen. Zum Polizeiruf nach Schäden verpflichtet meist der Mietwagenvertrag.
Wer das nicht macht, riskiert zum Beispiel, dass eine vereinbarte Reduzierungder Selbstbeteiligung verloren geht. Übrigens: Wie bei Schäselbstverschuldeten den, ist auch bei Parkremplern die Mietfirma zu unterrichten. (dpa)