Gefährliches Ende

AUTO UND VERKEHR

Gefährliches Ende

Stau: Richtiges Verhalten kann Unfälle verhindern

Am Stau-Ende ist Vorsicht gefragt. Wichtig: Die Rettungsgasse nicht vergessen. Foto: ace lenkrad/K.Tschovikov 

20.06.2022

Um der Gefahr von Auffahrunfällen am Stau-Ende zu begegnen gibt der Auto Club Europa (Ace) wichtige Tipps, was es beim Heranfahren an ein Stau-Ende zu beachten gilt:

1. Vorbereitet sein

Gute Vorbereitung und Aufmerksamkeit sind die wichtigsten Begleiter einer sicheren Fahrt. So sollte die Fahrtroute bereits vor der Abfahrt in einer Verkehrs-App oder einem Navigationssystem auf Stau-Abschnitte und Baustellen überprüft werden. Während der Fahrt warnen moderne Navigationssysteme sowie der eingeschaltete Verkehrsfunk im Radio vor Gefahrenstellen, Staus und stockendem Verkehr. Nähert man sich dem Abschnitt einer vorausgesagten Störung sollte die Geschwindigkeit verringert und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug frühzeitig und gleichmäßig vergrößert werden.

2. Geschwindigkeit reduzieren und Warnblinker einschalten

Ist das Stau-Ende in Sicht, sollte die Geschwindigkeit sofort und gleichmäßig reduziert werden. Durch das Einschalten der Warnblinkanlage wird der nachfolgende Verkehr gewarnt und hat ausreichend Reaktionszeit zum Abbremsen. Abrupte Bremsmanöver und Spurwechsel sind zu vermeiden. Wird die Staugefahr auf einem Schild angezeigt, sollte bereits dann die Geschwindigkeit reduziert werden. Hinweis: Auch a mobile Straßenschilder weit sen oft auf bevorstehende I Staus hin und sind frühzeitiges Warnsignal.

3. Der Blick in den Rückspiegel

Mit einem Blick in den Rückspiegel bei Annäherung an das Stau-Ende kann eingeschätzt werden, ob die nachfolgenden Fahrzeuge die Gefahr ebenfalls erkannt haben und abbremsen. Passiert dies nicht, kann so im Notfall noch schnell reagiert und ausgewichen werden.

4. Reißverschluss-Prinzip

Sind eine oder mehrere Spuren gesperrt gilt das Reißverschluss-Prinzip. Wichtig ist dann, sich nicht zu früh einzuordnen, beziehungsweise anderen Fahrzeugen unmittelbar vor der Engstelle das Einfädeln zu ermöglichen. Zu früher Spurwechsel oder das Zufahren von Lücken verlängern den Stau zusätzlich.

5. Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr

Bereits bei stockendem Verkehr gilt: Sofort Rettungsgasse bilden. Dabei weicht nur die ganz äußere linke Spur nach links aus, alle anderen Fahrspuren müssen nach rechts ausweichen. Der Standstreifen muss befahrbar bleiben. ace


Unfall mit Tram

Urteil An Bahnübergängen haben Straßenbahnen Vorfahrt, wenn ein Andreaskreuz vorhanden ist. Das ist aber nicht mehr der Fall, wenn die Signale für die Bahn in eine Ampelanlage integriert sind und die Anlage in Betrieb ist. Dann gehe die Ampelregelung vor. Bei einem Unfall kann ein Autofahrer aber trotzdem mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 8 S 5015/21) des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth, auf das der Adac hinweist.

Im konkreten Fall stieß eine Frau an einer Kreuzung mit Ampel mit der Tram zusammen. An der Stelle stand ein Andreaskreuz, die Signale für die Straßenbahn waren aber in die Ampelanlage integriert. Der Fahrer der Straßenbahn war der Ansicht, dass wegen des Andreaskreuzes die Frau hätte warten müssen. Diese wiederum ging davon aus, dass die Ampel gegolten und sie Vorfahrt hatte. Ein Gericht musste die Sache klären.

Es entschied, dass die Ampelregelung vorgeht, da die Signale in die Ampel integriert waren und diese in Betrieb war. Die Frau musste sich 20 Prozent Mitverschulden anrechnen lassen, denn anhand des Fahrverhaltens der Bahn hätte sie erkennen können, dass der Fahrer der Straßenbahn ihre Vorfahrt nicht beachten würde. dpa

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