Freunde, Familie, Kind und Kegel - Hund vielleicht auch noch? Alles muss mit in den Urlaub. Und noch das Gepäck, ach und die Skier? Irgendwann wird es herausfordernd, denn Ladung muss verrutschsicher verstaut werden, sonst drohen Bußgelder, Punkte und vor allem: Es wird gefährlich. Wie es mit ein paar Tipps sicher geht, erläutert der Auto Club Europa (ACE):
Alles muss ordentlich und ohne Spielraum in den Kofferraum gepackt werden. Auch bei starken Brems- oder Ausweichmanövern darf nichts in Bewegung geraten. Die Faustegel: Schweres kommt stets nach unten und am dichtesten an die Rücksitzwand. Leichtes nach oben.
Gut verzurrt - aber Wichtiges muss erreichbar bleiben
Zurrgurte und Gepäcknetze, für die man die eventuell vorhandenen Ösen im Kofferraum nutzen kann, helfen bei der Sicherung. Wichtig: Sachen wie Schneeketten, Warnwesten, Warndreieck und Erste-Hilfe-Set sollten dabei stets schnell greifbar bleiben.
Wenn eine vorhanden ist und sie noch darüber passt: die Laderaumabdeckung über das Gepäck ziehen. Wer über die Rücksitze, gar bis zur Decke packt, sollte nicht auf ein Trenngitter oder -netz zwischen Kofferraum und Rücksitzbank verzichten. Die gibt es unter anderem im Autozubehörhandel. Oft lassen sich die Modelle auf diverse Kofferraumlayouts anpassen.
So, der Laden ist voll, aber es ist noch Gepäck wie Skier und anderes übrig? Dann geht's ins Obergeschoss, zumindest für alle, die eines etwa in Form einer Dachbox haben. Diese lassen sich zuweilen auch mieten, etwa für einen niedrigen dreistelligen Betrag für etwa zwei Wochen, so der ACE.
Bei der Nutzung gilt es, die Angaben des Herstellers zur Maximalgeschwindigkeit zu beachten und die Gewichtslimits von Box und Träger sowie die zugelassenen Dachlasten des Autoherstellers (Betriebsanleitung) einzuhalten.
7 Todsünden
Auch im Straßenverkehr gibt es Verstöße, die der Gesetzgeber besonders scharf bestraft.
1. Missachten der Vorfahrt: Wer die Vorfahrt missachtet, riskiert möglicherweise leichtfertig das Leben anderer.
2. Falsches Überholen: Bei sogenannter unklarer Verkehrslage ist das Überholen unzulässig.
3. Überfahren von Fußgängerüberwegen: Besonders Fußgängerüberwegen gilt an es für den Fahrzeugführer, verstärkt aufzupassen.
4. Hohe Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen: Viele kennen es: Einen Augenblick lang nicht auf den Tacho geachtet und schon ist die Geschwindigkeit deutlich zu hoch. Mit etwas Pech gibt es dafür auch noch ein Knöllchen.
5. Rechte Seite der Fahrbahn nicht eingehalten: Eine weitere Todsünde liegt vor, wenn an einer unübersichtlichen Stelle die rechte Seite der Fahrbahn nicht eingehalten wird.
6. Geisterfahrer: Aufgrund der enormen Brisanz und der Gefährlichkeit dieses Verhaltens gilt es als eine Todsünde, auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu wenden sowie rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
7. Fehlverhalten bei einer Panne: Oft wird dabei vergessen, das vorgeschriebene Warndreieck aufzustellen - die siebte Todsünde im Straßenverkehr. geblitzt.de