In jedem Auto liegt eine, aber nicht jeder weiß richtig mit ihr umzugehen: die Parkscheibe. Denn um Knöllchen zu vermeiden, sollten Autofahrer einige Dinge beachten. Die Parkscheibe muss immer blau-weiß, 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Auch die Nummerierung der Uhrzeit muss in die richtige Richtung laufen (1,2,3,4 von links nach rechts). Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro. Zwar kann man auch Parkscheiben in anderen Farben und mit Beschriftungen kaufen, diese dürfen aber nicht genutzt werden.
Beim Einstellen der Parkscheibe ist wichtig, dass die Zeit immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt wird. Tut man dies nicht, droht ein Verwarnungsgeld von 30 bis 40 Euro. Wird das Auto zum Beispiel um 13:05 Uhr geparkt, muss die Parkscheibe auf 13:30 Uhr gestellt werden. Außerdem sollte sie so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist. Nach Ablauf der Parkzeit muss ein neuer Parkvorgang eingeleitet werden, wenn man den Parkplatz weiternutzen möchte. Einfach vor- und zurückfahren reicht dafür nicht aus. Fährt man jedoch einmal um den Block und ist der Parkplatz dann noch frei, darf man ihn wieder verwenden und die Parkzeit neu einstellen.
Für elektronische Parkscheiben gibt es ebenfalls genaue Vorschriften: Beim Abstellen des Fahrzeugs muss man sie automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen. Die Zeit darf auch nicht mitlaufen, der Zeitpunkt des Abstellens darf sich also nicht verändern. Optisch muss sich auf der Vorderseite das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen befinden, über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen. Die Zeit muss in 24 Stunden angegeben werden und die Zahlen müssen eine Höhe von mindestens zwei Zentimetern haben. Beim Überziehen der Parkzeit werden Bußgelder bis zu 40 Euro fällig.
Übrigens benötigen auch Motorräder eine Parkscheibe, erklärt der ADAC. Wo sie anzubringen ist, schreibt der Gesetzgeber jedoch nicht vor. Wichtig ist, dass sie hält und gut sichtbar ist. adac