Steht das Auto unter Wasser oder hat es einen Hagelschaden erlitten? Dann können Sie von Glück reden, wenn Sie gut versichert sind. Was bei solchen Schäden am Auto gilt, erklären der ADAC und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Egal, ob Überschwemmungsschäden durch Sturmflut, Hochwasser oder Starkregen: Eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung deckt das in der Regel ab. Der Teilkasko-Schutz greift grundsätzlich auch nach sogenannten Elementarereignissen, zu denen Hagel- und Sturmschäden gehören. Bei Letzteren muss meist aber mindestens ein Sturm der Windstärke 8 geherrscht haben. In einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkasko-Schutz bereits enthalten. Wer allerdings nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Wird ein Auto von einer Flut weggeschwemmt und komplett zerstört, wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, der Neupreis bezahlt. Der mögliche Restwert des Wracks wird aber laut GDV von der Erstattungssumme abgezogen. Ist das Auto beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das gilt auch für Schäden, die im Wasser herumtreibende Dinge verursachen. Auch fest am Auto Montiertes, wie etwa Dachboxen oder spezielles Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch im Auto, wie einen Kindersitz, deckt die Versicherung ab.
Ob die Versicherung den Schaden in vollem Umfang bezahlt, hängt von der konkreten Situation ab. Zwar trägt die Teilkasko den Schaden etwa nach Überschwemmungen in der Regel.
Aber: Wurde das Auto trotz Möglichkeit dazu nicht aus dem Gefahrenbereich entfernt, kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder im Extremfall - sogar komplett streichen, so der GDV. Darüber hinaus: Bei vorsätzlichen Aktionen kommt keine Kaskoversicherung für Schäden auf. Der ADAC rät allen zur Vorsicht, die mit dem Auto in der Nähe der Hochwassergebiete oder in weiteren möglichen Gefahrengebieten unterwegs sind. „Parken Sie Ihr Auto nicht in einer Senke, sondern besser erhöht“, sagt Katharina Lucà vom ADAC. „Lassen Sie es außerdem nicht über Tage unbeobachtet stehen.“ Ist bereits Wasser ins Auto eingedrungen, gilt in jedem Fall: „Keinesfalls starten, um keine Folgeschäden zu riskieren“, so Lucà. „Schieben Sie das Auto aus der Gefahrenzone oder lassen Sie es abschleppen.“ Tipp im Schadensfall: Machen Sie Fotos, halten Sie Unterlagen wie Kaufbelege bereit und informieren Sie den Versicherer so schnell wie möglich. dpa-mag