Regionen
Erhält ein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung (HU) die amtliche Prüfplakette nicht auf Anhieb, hat die Halterin oder der Halter einen Monat Zeit für die Nachprüfung. Verstreicht diese Frist, wird erneut eine vollständige Hauptuntersuchung notwendig. Unabhängig davon sollten Fahrerinnen und Fahrer den HU-Bericht gut aufbewahren und zur Nachprüfung mitbringen, erinnern die Sachverständigen von Dekra. Nach einer erfolgreichen HU ist es erforderlich, den Untersuchungsbericht zur nächsten Fahrzeugprüfung aufzubewahren. Dieser Bericht ist zuständigen Personen von Polizei und Straßenverkehrsbehörde auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, den Bericht grundsätzlich im Fahrzeug mitzuführen. Im Unterschied dazu müssen Prüfzeugnisse zu Änderungen am Fahrzeug, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, mitgeführt werden. (dekra)