Die Kfz-Meisterbetriebe beraten auf Grundlage des seit 1. Mai 2021 gültigen neuen Reifenlabels. Es legt Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich enthält das neue Reifenlabel jetzt Angaben zur Reifenmarke, Typkennung, Dimensionsbezeichnung und Eignung des Reifens auf Schnee und Eis. Auch Ganzjahresreifen gehören vor Winterbeginn auf den Prüfstand. Als Kompromiss zwischen den Anforderungen für Sommer und Winter sind sie keine wirkliche Alternative zu den Winter-Spezialisten. Die punkten bereits ab Außentemperaturen von sieben bis zehn Grad Celsius. Die vermeintliche Ersparnis durch den Wegfall eines Räderwechsels kann sich im Übrigen schnell ins Gegenteil wandeln. Denn hohe Temperaturen und rauher Asphalt können die Profile der Ganzjahresreifen sehr schnell abnutzen.
Hinzu kommt höherer Rollwiderstand und damit Spritverbrauch, sodass im Sommer die Nachteile überwiegen. Deshalb sollten auch Besitzer von Ganzjahresreifen bald einen Kfz-Meisterbetrieb ansteuern und den Zustand ihrer Pneus überprüfen lassen. (zdk)
Wartungsintervalle einhalten
Viele Autos wurden während der Corona-Zeit weniger gefahren – laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die Kfz-Fahrleistung im vergangenen Jahr um etwa zwölf Prozent zurückgegangen. Der Adac weist darauf hin, dass die Wartungsvorschriften auch für Fahrzeuge gelten, die viel stehen. Die Wartung sollte in jedem Fall entsprechend der Herstellervorgaben vorgenommen werden. Verschleiß tritt nicht nur dann ein, wenn das Auto fährt, sondern auch, wenn es steht. In diesem Fall altert beispielsweise das Motoröl. Im Wartungsheft des Fahrzeugs findet man die Information, wann die letzte Wartung gemacht wurde und die nächste fällig ist. Auch Aufkleber an der B-Säule oder Anhänger im Motorraum können über Ölwechsel und Co. informieren. Bei immer mehr Autos lässt sich die nächste anstehende Wartung im Kombi-Instrument oder Mitteldisplay abrufen. Wenn also ein Auto normalerweise alle zwei Jahre oder 30 000 Kilometer zur Wartung muss, dann gilt im Zweifel die Zeitregelung: Spätestens nach zwei Jahren ist die Wartung fällig, auch wenn deutlich weniger als 30 000 Kilometer gefahren wurden. (adac)