Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Wenn sie keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, haben sie Anspruch auf verschiedene Leistungen. Das Ziel: Sie sollen die Möglichkeit haben, entsprechend ihrer Behinderung am Arbeitsleben teilzuhaben. Und das beginnt natürlich mit der Ausbildung.
Potenziale erkennen und nutzen
Trotz massiven Fachkräftemangels sind die Chancen, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu bekommen, für viele junge Menschen mit Behinderung weiterhin gering. Jugendliche mit Handicap stoßen bei Unternehmen oft auf Skepsis: Die Verantwortlichen fürchten Leistungsdefizite, geringere Produktivität, mangelnde Belastbarkeit und Mehraufwand. Zu Unrecht: Denn professionell unterstützt können junge Menschen mit Handicap erfolgreich eine Lehre absolvieren und haben mit ihren fachlichen wie überfachlichen Potenzialen zudem nachweislich einen positiven Effekt auf das Betriebsklima.
Recht auf Nachteilsausgleich
Das Budget für Ausbildung bietet Menschen mit Behinderung eine Alternative zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es kann auch von Beschäftigten im Arbeitsbereich in Anspruch genommen werden. Das Budget für Ausbildung kann genutzt werden, wenn das Angebot über ein Ausbildungsverhältnis vorliegt.
Das Budget für Ausbildung umfasst Geld für eine Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Außerdem sieht es eine Erstattung der Ausbildungsvergütung vor. Der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation (in der Regel die Agentur für Arbeit) soll Interessierte bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf einen sogenannten Nachteilsausgleich. Das bedeutet, dass die Ausbildung angepasst werden kann, zum Beispiel was Umfang und Dauer oder den Einsatz von Hilfsmitteln betrifft. So ist zum Beispiel eine Berufsausbildung in Teilzeit möglich.               pm/cr