Viel Eigenverantwortung tragen und ein geschätztes Mitglied im Team sein: Azubis freuen sich, wenn sie ernst genommen werden. Aber heißt das, dass auch sie länger bleiben müssen, wenn Überstunden anfallen?
In der Regel sind Überstunden nicht erlaubt. Im Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsdauer sowie die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit vereinbart - und die sind so angelegt, dass sie zur Vermittlung der Lerninhalte ausreichen. ,,Dann gehen Überstunden eigentlich gar nicht", sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg.
Der springende Punkt: Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. ,,Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen", so Markowski. Auszubildende sind folglich grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Es kann aber Ausnahmen geben. Zum Beispiel, wenn Regelungen in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag auch mal Überstunden zulassen. ,,Dann können auch im Ausbildungsverhältnis Arbeitsstunden vorkommen, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen."
Entscheidend sei aber, dass diese Stunden dem Ausbildungszweck dienen. ,,Und deswegen muss gleichzeitig jemand da sein, der die Ausbildung verantwortet." Heißt: Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss die längere Ausbildungszeit begleiten und überwachen. Wenn Auszubildende ablehnen, darf rein rechtlich keine Abmahnung oder Kündigung drohen. „Aber natürlich ist es an der Stelle immer ein bisschen schwierig für die jungen Menschen, dem Chef zu sagen: 'Ich mach das nicht' ", schränkt Markowski ein. Hier sei es wichtig, dass Betriebsräte oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung - sofern es sie im Unternehmen gibt - darauf achten, dass die Regularien eingehalten werden.
Kommt es doch dazu, dass mal mehr gearbeitet werden muss, dann sind die Überstunden laut Markowski zu vergüten. Auch ein Freizeitausgleich ist möglich. So sieht es das Gesetz vor. ,,Zuschläge gibt es nur, wenn die geltenden Tarifverträge das vorsehen", sagt der Fachanwalt.
Und in jedem Fall gilt: Auch bei Überstunden muss die gesetzliche Höchstarbeitszeit beachtet werden. dpa