Nach dem Verlust des Partners stehen Witwen und Witwer spielt auch das Thema Geld häufig eine Rolle. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, besteht zur Überbrückung die Möglichkeit, bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwenoder Witwerrente zu beantragen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) aufmerksam.Â
Grundlage ist das sogenannte Sterbevierteljahr; drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit können Witwen und Witwer die volle Rente, die ihrem verstorbenen Ehepartner oder ihrer verstorbenen Ehepartnerin zugestanden hätte, in einer Summe im Voraus ausgezahlt bekommen.
dpa-mag