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An alles gedacht?

Die eigene Beerdigung planen?

Gesellschaft Die Vorsorge für die letzte Phase des Lebens und den Sterbefall hilft allen Beteiligten.

Sterbevorsorge ist ein wichtiger Teil des Lebens. Foto: HN Works - stock.adobe.com

17.06.2025

Für den Tod kann man vorsorgen. Und es gibt auch gute Gründe, diesen Schritt rechtzeitig anzugehen - am besten schon in jungen Jahren. Das schreibt die Deutsche Friedhofsgesellschaft auf ihrer Webseite. Wer bei der Vorsorge aber nur die eigene Beerdigung berücksichtigt, denkt zu kurz. 

Vorsorge für die letzte Lebensphase
Denn vor dem Tod beginnt Edie letzte Phase des Lebens. So ist es sinnvoll, sich ebenso Gedanken über lebensverlängernde Maßnahmen und das Sterben zu machen.

Solange ein Mensch sich äußern kann, besteht die Möglichkeit, Vorsorge für das eigene Sterben und den eigenen Tod zu treffen. Ist man dazu nicht mehr in der Lage, beispielsweise durch Krankheit, Unfall oder andere Schicksalsschläge, greifen die gesetzlichen Regelungen. Wer selbstbestimmt auch den letzten Weg gehen möchte, sollte Vorsorge für das eigene Sterben treffen: durch eine Patientenverfügung, in der geregelt wird, wie Ärzte bei einer Behandlung umzugehen haben, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann, durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung, mit der einer bevollmächtigen Person das Recht zur Vertretung gegeben wird. 

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Was ist eine Bestattungsverfügung?
In einer Bestattungsverfügung lässt sich bindend dokumentieren, was nach dem Tod mit den sterblichen Überresten einer Person geschehen soll. Festgehalten werden unter anderem die gewünschte Bestattungsart sowie der gewünschte Ort der Beisetzung. In Deutschland werden Erdbestattungen und Feuerbestattungen praktiziert. Zahlreiche der neueren Bestattungsformen wie die Pflanzenbestattung, Luftbestattung, Diamantbestattung oder die Seebestattung erweisen sich bei näherem Hinsehen als Sonderform der Feuerbestattung.
Es ist allgemein anerkannt, dass der Wille des Verstorbenen bindend ist und ihm entsprochen wird. Es darf also niemand gegen seinen erklärten Willen "falsch“ beerdigt werden.

deutschefriedhofsgesellschaft.de

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