7 Dinge, die zu regeln sind, wenn ein Angehöriger verstorben ist

An alles gedacht?

7 Dinge, die zu regeln sind, wenn ein Angehöriger verstorben ist

Unliebsame Bürokratie: Nach dem Tod eines Angehörigen sind viele Dinge zu regeln. Foto: Sebastian Willnow/dpa-mag

30.07.2024

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist es oft schwierig, einen klaren Gedanken zu fassen. In Zeiten der Trauer gibt es vermeintlich Wichtigeres als Bürokratie. Doch es gibt Dinge, die besser nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Hier erfahren Sie, was nacheinander zu tun ist.

1. Hausarzt verständigen

Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Tod des Verstorbenen bescheinigen. Ohne den Totenschein kann das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen.

„Beim Sterbeort im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt in der Regel die Einrichtung das Organisatorische“, sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

2. Bestattungsinstitut beauftragen

Als nächsten Schritt sollten Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Hat der Verstorbene selbst entsprechend vorgesorgt und frühzeitig ein Bestattungsinstitut ausgewählt, ist dieser Schritt einfacher. Wenn nicht, könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bei der Wahl des Bestatters helfen, sagt Herrnberger. Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter finden Sie außerdem eine Auswahl an Bestattern in Ihrer Nähe.

Vielen weitere organisatorische Dinge, wie zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde und die Anmeldung der Beerdigung, kann der Bestatter Ihnen abnehmen.

3. Die wichtigsten Dokumente zusammenstellen

Nun gilt es, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Ein Bestatter kann hierbei unterstützen. Außerdem sind in der Folge auch diese Unterlagen wichtig: die Krankenkassenkarte, die Rentennummer, Dokumente zur Betriebsrente und ein womöglich vorhandenes Testament. Gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Sterbegeldversicherung, eine Lebensversicherung oder sonstige Verfügungen, so sollten auch diese Dokumente herausgesucht werden.

4. Bestattung organisieren

Geht es an die Organisation der Bestattung, lautet die wichtigste Frage: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hinterlassen? Ansgar Beckervordersandfort zufolge, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, ist das für Hinterbliebene eine große Erleichterung.

In dem Dokument könnte der Verstorbene zu Lebzeiten noch festgelegt haben, wo und wie er beerdigt werden möchte, welche Trauergäste informiert werden sollten und welcher der Wunschbestatter ist.

Wichtig: Bestattungswünsche sollten nie im Testament formuliert werden. Es wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Gibt es keine Bestattungsvorsorge oder Bestattungsverfügung, ist es an den Hinterbliebenen, all diese Dinge zu entscheiden.

5. Haushalt und Tiere versorgen

Hat der Angehörige einen eigenen Haushalt geführt, sollten Sie die Haustiere und Pflanzen versorgen, den Briefkasten leeren, bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, die Fenster schließen, den Kühlschrank leeren, Strom, Gas und Wasser abstellen beziehungsweise die Versorger informieren. Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, sollte außerdem der Vermieter oder die Hausverwaltung über den Tod informiert werden.

6. Verträge, Abos und Mitgliedschaften kündigen

Über Kontoauszüge können Sie eine recht gute Übersicht über laufende Verpflichtungen erhalten, die nun enden sollten: Zum Beispiel Zeitungsabos, Mitgliedschaften in Vereinen, Versicherungen sowie Telefon- und Mobilfunkverträge.

7. Das Erbe regeln

Beim zuständigen Nachlassgericht sollten Sie eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie alle vorhandenen Testamente im Original einreichen. Das Nachlassgericht eröffne dann die Testamente und schicke diese als beglaubigte Kopie samt Protokoll über die Eröffnung an die in den Testamenten bedachten Personen sowie die gesetzlichen Erben, sagt Ansgar Beckervordersandfort.

Hat der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet, können sich Erben mit der beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls als solche ausweisen und die Umschreibung von Konten und Immobilien auf sich beantragen. Existiert nur ein handschriftliches oder gar kein Testament müssen Erben dafür in der Regel einen kostenpflichtigen Erbschein beantragen. Das geht üblicherweise beim Notar.

„Gibt es mehrere Erben, muss dann noch die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden“, sagt Beckervordersandfort.

Wer etwa befürchtet, dass der Nachlass überschuldet ist oder seine Erbenstellung durch Anordnungen im Testament beeinträchtigt wird, sollte sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Die Ausschlagung des Erbes ist nur innerhalb einer kurzen Frist möglich.

dpa


Nüchterne Sprüche im Trend

In der Antike wurden ganze Gräberstraßen angelegt (Via Appia bei Rom), die neben kleinen Baulichkeiten, Tempeln und Monumenten mit zahlreichen Grabsteinen besetzt waren. Die christlichen Gemeinden übernahmen die römische Sitte, ihre Toten vor den Toren der Stadt beizusetzen und zur Ehrung und Erinnerung Grabsteine aufzustellen. In früheren Zeiten war neben den Daten des Verstorbenen, dem Verwandtschaftsbezug in Familiengräbern, Informationen über Herkunft, Beruf, Funktion gelegentlich auch ein in Keramik gebranntes Porträt üblich. Einige alte Grabmale tragen einen Leit- oder Sinnspruch, manche figurale Ausgestaltung, wie Symbole. Eine Tendenz heutzutage ist die stärkere Individualisierung von Grabsteinen, die persönliche Lebensbezüge zeigen. Auch nüchtern originelle Sprüche wie „Das war alles“ oder „Nur tiefergelegt“ ist ein neuer Trend.

pm/cr

Briefe, Spielzeug und Co. als Grabbeigaben

Für die letzte Reise

Seit Jahrtausenden wurden aus religiösen oder kulturellen Aspekten Grabbeigaben in die Gräber und/oder Särge der Toten gelegt. Auch heute besinnen sich viele Hinterbliebene auf das Ritual der Grabbeigaben. Übrigens ist es auch bei einer Feuerbestattung möglich, kleine Gegenstände, Briefe o.ä. in den Sarg zu legen und mit einäschern zu lassen. Manchmal sind es Bilder aus vergangenen Zeiten, die dem Verstorbenen mit auf seine letzte Reise gegeben werden, manchmal ist es ein Brief, in dem die Hinterbliebenen ihre Gefühle zum Ausdruck gebracht haben, manchmal ist es aber auch ein ganz bestimmtes Symbol, das die Hinterbliebenen mit dem Verstorben verbindet. Das kann ein Stein aus einer bestimmten Urlaubsregion ebenso wie ein Foto oder auch ein Spielzeug sein. Entscheidend ist, was einem persönlich wichtig und angemessen erscheint.

Sicherheitshalber sollte man sich im Vorfeld beim Bestatter oder der Friedhofverwaltung bzw. dem Krematorium erkundigen, ob bestimmte Materialien als Beigabe unerwünscht oder verboten sind, damit es hier zu keinerlei Unstimmigkeiten kommt.

ae

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