Die Landesbestattungsgesetze und die aufgrund dieser ergangenen Verordnungen haben in den Bundesländern verschiedene Bezeichnungen: So heißt das entsprechende Gesetz in Brandenburg und Niedersachsen zum Beispiel „Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen“, in Hessen „Friedhofs- und Bestattungsgesetz“ oder in Baden-Württemberg tatsächlich einfach nur „Bestattungsgesetz“.
In acht Bundesländern ist über das Gesetz hinaus noch eine Verordnung erlassen worden, die einen wesentlichen Teil der entsprechenden Regelungen enthält (in Brandenburg allerdings nur bezüglich der Krematorien). In sechs Bundesländern ist der Großteil der Regelungen allein in ein Gesetz aufgenommen worden.
In Berlin existieren ein Bestattungsgesetz, ein Friedhofsgesetz und jeweils eine aufgrund dieser Vorschriften erlassene Verordnung. In Bremen sind zwei Gesetze vorhanden, nämlich das Gesetz über das Leichenwesen und das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Überdies gibt es in einigen Bundesländern noch verschiedene, das Bestattungsrecht ebenfalls betreffende Richtlinien und Verwaltungsanweisungen. ae