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Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorgen

Die Liebsten entlasten und selbst auf der sicheren Seite sein mit einem Bestattungsvorsorgevertrag. Foto: BDB/akz-o

07.03.2022

Eine Bestattungsverfügung ist nicht mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag zu verwechseln, denn es besteht ein wesentlicher Unterschied.BestattungsverfügungMittels einer Bestattungsverfügung fixieren Vorsorgende schriftlich ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung. Jedoch besteht im Rahmen der Verfügung keine finanzielle Absicherung für die zu tragenden Bestattungskosten. Das liegt daran, dass das Dokument lediglich eine Willenserklärung ist, die Auskunft über die Bestattungswünsche eines Menschen gibt.

Eine Bestattungsverfügung ist keine Police, keine Versicherung und kein Vertrag, der den finanziellen Aspekt einer Bestattung regeln würde.

Daher gilt: Wer im Todesfall seine eigenen Bestattungswünsche gewahrt und finanziell abgesichert wissen will, kann dies beispielweise im Rahmen einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgetreuhandvertrags regeln, nicht jedoch über eine Bestattungsverfügung.

Bestattungsvorsorge mit einem Treuhandvertrag

Bei einer Treuhandeinlage zahlt ein Kunde, entweder ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters oder einem gewünschten Bestattungsvorsorge-Paket zur geplanten Bestattung, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen sicher angelegt – kleiner positiver Nebeneffekt: für diese Anlage werden keine Negativzinsen fällig. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.

Bestattungsvorsorge mit einer Sterbegeldversicherung

Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Sie empfiehlt sich vor allem für jüngere Menschen. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt. (Quelle: bestatter.de)