
Seit Anfang der neunziger Jahre, als im Zuge der deutschen Vereinigung die Entscheidung über eine zeitgemäße gesamtdeutsche Verfassung anstand, wurde darüber verhandelt, auch den Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Obwohl sich in repräsentativen Umfragen stets über 80 Prozent der Befragten dafür aussprachen, scheiterte das Anliegen damals ebenso wie weitere Gesetzesinitiativen in den Folgejahren.
Nach dem so genannten Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 wurde erneut ein Antrag zur Grundgesetzänderung in den Deutschen Bundestag eingebracht. In Artikel 20a GG, in dem bereits die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt sind, wurden die Worte "und die Tiere" eingefügt. Artikel 20a lautet nun:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
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