Gezahlt werden muss Grundsteuer die neue zwar erst ab 2025. Doch vom ersten Juli bis Ende Oktober dieses Jahres müssen Grundeigentümer die Daten für die Berechnung an die Finanzbehörden liefern. Der Verband Privater Bauherren rät, diese Frist nicht zu verpassen.
Ansonsten drohen Zwangsgelder oder Behörden-Schätzungen, die für Eigentümer nachteilig sein könnten. Während einige Bundesländer einzeln zur Abgabe auffordern, genügen in manchen Bundesländern öffentliche Bekanntmachungen. Am besten also den Termin vormerken und früh genug anfangen, die benötigten Daten zu sammeln. Was genau gefordert wird, variiert je nach Bundesland. Informationen dazu gibt es beim eigenen Grundsteuerfinanzamt.
Daten wie Grundbuchangaben, Bodenrichtwert und Wohnfläche zu beschaffen, wird allerdings schnell zum zeitaufwändigen Marathon. Wer zum Beispiel kein Grundbuchblatt hat, kann sich die Daten vom Grundbuchamt auf Antrag in Kopie zusenden lassen. Bei den Ämtern ist dahingehend aber mit Andrang zu rechnen. Der VPB rät Eigentümern, zur Not selbst zum Amt zu gehen und Einsicht zu nehmen.
Bodenrichtwerte sind zwar über die Internetseiten der jeweiligen Landesverwaltungen schnell recherchierbar. Doch werden die Daten spät aktualisiert, und die Finanzbehörde gibt als Stichtag den 1.1.2022 vor. Außerdem sind manche Grundstücke nicht im System erfasst. Eigentümer sollten dann direkt beim zuständigen Gutachterausschuss nachfragen. Auch hier sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten.
Wer die Wohnfläche wegen einer Veränderung nicht mit Stand Jahresbeginn 2022 parat hat, muss im Zweifel messen. Was genau zur Wohnfläche zählt und was nicht, regeln die Länder teilweise unterschiedlich. Über konkrete Bestimmungen gibt wieder die zuständige Grundsteuer-Finanzverwaltung.
Auskunft. Sind dann alle Daten zusammen, müssen sie elektronisch per Elster - das digitale Steuerportal - übermittelt werden. Ausnahmen von dieser Pflicht gibt es kaum. Wer also bisher noch in Papierform mit den Finanzbehörden verkehrt hat, sollte sich schon einmal um die Anmeldung bei Elster kümmern. dpa
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