Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr – an dieser alten Volksweisheit ist einiges dran, wenn es um das Sehvermögen von Kindern geht. Denn das Sehvermögen entwickelt sich in den ersten Lebensjahren. Wenn hier etwas „schief“ geht, kann das zu einer bleibenden Sehschwäche führen. Deshalb rät Prof. Dr. Klaus Rüther vom Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) allen Eltern anlässlich der Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober: „Behalten Sie die Zukunft der Kinder im Auge. Lassen Sie sie augenärztlich untersuchen.“
Neugeborene sehen ihre Umwelt zunächst unscharf. Erst nach und nach lernt das Gehirn, die Informationen, die von den Augen kommen, zu einem scharfen, räumlichen Seheindruck zu verarbeiten. Diese Entwicklung des Sehvermögens findet vor allem in den ersten Lebensjahren statt. Wenn in dieser sensiblen Phase Probleme auftreten – eine Fehlsichtigkeit beispielsweise oder auch eine Fehlstellung der Augen, die zum Schielen führt – dann gefährdet das den Lernprozess. Wenn die beiden Augen Bilder mit unterschiedlicher Qualität ans Gehirn „liefern“, gelingt es nicht, diese beiden Bilder zu einem dreidimensionalen Seheindruck zu verarbeiten. Dann kann es passieren, dass der Seheindruck eines Auges unterdrückt wird. Das Auge wird gewissermaßen abgeschaltet. Geschieht dies dauerhaft, dann droht eine Sehschwäche des Auges, die ein Leben lang bestehen bleibt und nicht durch Brillen, Kontaktlinsen oder eine Operation behoben werden kann.
Gezielte Förderung
Rechtzeitig erkannt, lässt sich eine solche Sehschwäche behandeln, indem das schwächere Auge gezielt gefördert wird. Unter Umständen muss eine Fehlstellung der Augen auch mit einer Operation korrigiert werden. Bei einer Fehlsichtigkeit ist eine genau angepasste Sehhilfe eine gute Voraussetzung für eine reibungslose Entwicklung des Sehvermögens.
Wichtig für die Entwicklung
Diese Entwicklung des Sehens ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Kindes überhaupt. Wenn hier Einschränkungen auftreten, dann kann das ernstzunehmende Auswirkungen haben. In der Schule fällt es möglicherweise schwer, lesen zu lernen. Auch Unsicherheiten bei sportlicher Betätigung können die Folge sein. Schließlich spielt ein gutes Sehvermögen auch bei der Berufswahl eine Rolle.
Der BVA empfiehlt eine augenärztlich-orthoptische Untersuchung sofort bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen. Dazu gehören Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißliche Pupillen, große lichtscheue Augen, Lidveränderungen, aber auch eine auffällige Tollpatschigkeit des Kindes. Eine Untersuchung bei Kindern zwischen sechs bis 12 Monaten sollte bei einem erhöhten Risiko für Schielen, Fehlsichtigkeit und/oder erbliche Augenkrankheiten erfolgen. Ein erhöhtes Risiko ist anzunehmen bei Frühgeborenen, Kindern mit Entwicklungsrückstand, wenn Geschwister oder ein Elternteil schielen oder stark fehlsichtig sind sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenkrankheiten. Zwischen dem 3. bis 4. Lebensjahr sollten alle Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines unauffälligen, kleinwinkligen Schielens oder einer Fehlsichtigkeit augenärztlich untersucht werden. woche-des-sehens
Blutrotes Auge: Hausarzt sollte abklären
Wer wiederholt geplatzte Äderchen im Auge hat, sollte nicht nur in der Augenarztpraxis vorbeischauen, sondern auch beim Internisten oder der Internistin. „Denn ein rotes Auge kann auch ein Symptom für ernsthafte Erkrankungen sein“, sagt die Berliner Augenärztin Andrea Lietz-Partzsch.
So kann etwa ein wiederholt geplatztes Äderchen auf einen erhöhten Blutdruck hinweisen. Ursache sind manchmal auch Blutgerinnungsstörungen.
Auch wer bestimmte Medikamente regelmäßig einnimmt, muss damit rechnen, dass es häufiger zu Blutergüssen kommt - auch im Auge. All das lässt sich in einer entsprechenden Untersuchung abklären.
„Denkbar ist auch, dass die Augen etwa im Zuge des Alterungsprozesses schlicht zu trocken sind“, sagt Andrea Lietz-Partzsch. Durch die Trockenheit sind die Augen oft so empfindlich, dass schon eine kleinste Reibung für eine Rötung sorgen kann. dpa