„Sind Sie schwanger?“ Diese Frage darf in Vorstellungsgesprächen nicht gestellt werden. Doch sie ist nicht die einzige. Nicht erlaubt ist etwa auch die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit von Bewerbern. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin hin. Schließlich könnte ein “Ja“ eines Bewerbers auf die Frage nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft dazu führen, nicht eingestellt zu werden. Dies wäre ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.
Doch was sollen Bewerber tun, wenn sie eine unzulässige Frage gestellt bekommen? Das Bundesarbeitsgericht habe ihnen in einem solchen Fall ein "Recht zur Lüge“ eingeräumt, heißt es in dem Beitrag. Was nicht gefragt werden darf, muss man also nicht wahrheitsgemäß beantworten. Dazu gehören etwa auch Fragen zur Religion, Parteizugehörigkeit, sexueller Neigung und zum eigenen Kinderwunsch. Außerdem nicht zulässig: Fragen zur Herkunft und zu Vermögensverhältnissen. dpa
Sprachkenntnisse
In jedem fünften Stellenangebot werden Englischkenntnisse gefordert. Bei einem Drittel davon sogar fortgeschrittene Kenntnisse, sogenanntes „verhandlungssicheres Englisch“. Das zeigt eine Auswertung des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP). Untersucht wurden im März über 1,9 Millionen Stellenangebote. Am wichtigsten sind Sprachkenntnisse demnach bei Informatikern. In über der Hälfte aller ausgeschriebenen IT-Jobs (54,1 Prozent) wurden Englischkenntnisse verlangt.
Im Bereich Forschung und Entwicklung (50,8 Prozent) geht ebenfalls wenig ohne Englisch. Fachkräfte im Einkauf (47,2 Prozent), Marketing (46,5 Prozent) und Consulting (46,2 Prozent) sollten ebenfalls Sprachkenntnisse vorweisen können. Im Hotel- und Gastgewerbe wurden nur in 21,4 Prozent der Stellenanzeigen Sprachkenntnisse gefordert. Kaum eine Rolle spielen Englischkenntnisse im Bereich Transport und Logistik, für Beschäftigte im Bau und Handwerk sowie für Gesundheits- und Pflegekräfte. dpa