Natürliche Geburten können etwas Wundervolles sein, bringen aber auch gewisse Risiken mit sich. Wer sich für die Entbindung in einem Geburtshaus entscheidet, kann auf eine ganzheitliche Betreuung setzen. Auf der Online-Plattform der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) sind die Vor- und Nachteile detailliert aufgezeichnet.
Was sind die Unterschiede?
Geburtshäuser verstehen sich als außerklinische Einrichtungen, die ausschließlich von Hebammen betrieben werden. Frauen, die in einem Geburtshaus entbinden, entscheiden sich bewusst für einen natürlichen Geburtsvorgang, der ohne medizinische Betreuung und ärztliches Personal durchgeführt wird. Auf die Geburt wird man hier möglichst ab dem Beginn der Schwangerschaft durch eine intensive Hebammenbetreuung vorbereitet, die auch nach der Niederkunft im Wochenbett noch weiter bestehen bleibt.
Vorteile der Geburt im Geburtshaus
Vor allem die langfristige Betreuung sehen viele werdende Mütter als entscheidenden Vorteil an. Hier ist man keine Patientin in einem Kreißsaal, sondern hat bereits monatelang ein enges Vertrauensverhältnis zu den Hebammen aufbauen können, die bei der Geburt dabei sind. Die betreuenden Hebammen legen außerdem besonders viel Wert auf eine natürliche Geburt ohne den Einsatz von Schmerzmitteln oder operativen Eingriffen. Alternative Behandlungsmöglichkeiten – zum Beispiel Naturheilverfahren, Akupunktur, pflanzliche Mittel – werden dagegen in der Regel gerne angewendet. Die Geburt findet außerdem in einer weniger klinischen Atmosphäre als in einem Krankenhaus statt. Ebenso wie Kliniken bieten Geburtshäuser die Möglichkeit zur Mitbestimmung der Position während der Entbindung (stehend, sitzend, mit Geburtshocker, in einer Gebärwanne). Im Geburtshaus ist ein ambulanter Aufenthalt der Mutter vorgesehen: Schon wenige Stunden nach der Geburt kann sie die Einrichtung wieder verlassen.
Risiken bei der Geburt im Geburtshaus
Eine natürliche Geburt birgt auch Risiken, auf die Schwangere vorbereitet sein sollten. Kommt es zu Komplikationen, muss die werdende Mutter für eine ärztliche Betreuung umgehend ins Krankenhaus gebracht werden. Ein weiterer Nachteil ist auch, dass es in der Regel eine lange Warteliste für einen Betreuungsplatz gibt, da viele Geburtshäuser nur begrenzte Kapazitäten haben. Wer in einem Geburtshaus entbinden will, sollte sich möglichst frühzeitig anmelden.
Wer trägt die Kosten?
Für die Geburt im Geburtshaus wird eine Betriebskostenpauschale für Aufwendungen erhoben, die in der Regel von der Krankenkasse übernommen wird. Privatpatienten sollten sich vor der Geburt über die möglichen Kosten informieren.
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Für wen eignet sich Entbindung?
Es gibt sogenannte Ausschlusskriterien für Geburtshäuser, die vom GKV-Spitzenverband festgelegt wurden. Hat die werdende Mutter spezielle Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus oder HIV, kommt eine Niederkunft in einem Geburtshaus nicht infrage. Auch Zwillingsgeburten oder Geburten, bei denen Komplikationen von vornherein zu erwarten sind – zum Beispiel, wenn das Kind in Beckenlage liegt – sollten in einer Klinik durchgeführt werden. Bei einem Beratungstermin vor Ort können Interessierte nähere Informationen einholen.
aok.de
Stiko zum Impfschutz
Zum Schutz von Babys und Kleinkindern vor sehr seltenen, aber potenziell lebensgefährlichen Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlung erweitert. Für einen bestmöglichen Schutz wird ab sofort auch die Meningokokken-B-Impfung standardmäßig empfohlen. Bisher stand nur die Impfung gegen Meningokokken C im STIKO-Impfkalender.
Die Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden, da das höchste Erkrankungsrisiko für Babys und Kleinkinder besteht, weil ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Eltern älterer Kinder sollten sich auch über Nachholimpfungen informieren. Zusätzlich möglich ist die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird.
Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb von wenigen Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen führen.
Kinderärztin bzw. -arzt nach Empfehlung fragen
Die Empfehlung der STIKO hat eine hohe Relevanz, wenn es um eine Impfentscheidung geht. Vor allem aber dem Gespräch mit der Kinderärztin oder dem -arzt kommt eine entscheidende Rolle bei der Impfaufklärung zu. Mit ihrer Expertise und Erfahrung tragen sie wesentlich dazu bei, dass Müttern und Vätern die Unsicherheit genommen wird, für ihre Kinder eine Impfentscheidung zu treffen. Bei der Kinderärztin bzw. dem -arzt sollten Eltern nach einer klaren Empfehlung fragen.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Mit einer STIKO-Empfehlung hängt auch die Kostenübernahme zusammen. Die ab sofort standardmäßig empfohlene Meningokokken-B-Impfung und auch die Meningokokken-C_Impfung wird von den Kassen erstattet. Nachholimpfungen erstattet die Krankenkasse bis zu einem gewissen Alter:
Impfung gegen Meningokokken B: Bis zum 5. Geburtstag
Impfung gegen Meningokokken C: Bis zum 18. Geburtstag.
akz-o


