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Welttag des Hörens

Ruhe am Arbeitsplatz

Manche genießen Musik, andere  werden von der Beschallung gestört – doch sie teilen sich einen Raum.

Fühlen sich Kolleginnen gestört, kann Musik am Arbeitsplatz auch verboten werden. Foto: J. Walzberg/dpa

02.03.2026

Ständiger Lärm kann nicht nur lästig sein, sondern auch die Gesundheit gefährden. Welche Rechte man bei Lärm am Arbeitsplatz hat und was der Arbeitgeber tun muss, um sicherzustellen, dass das Arbeitsumfeld angemessen ruhig ist.

Lärmschutz am Arbeitsplatz: Gut zu wissen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen, auch in Bezug auf den Schutz vor Lärmbelastung, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Das legen Gesetze wie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Arbeitsstättenverordnung fest. Daher ist es wichtig, dass der Lärmpegel am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich gehalten wird.

Unternehmen aus der Region

Laut Oberthür muss der Arbeitgeber sogar eine Gefährdungsbeurteilung führen, um festzustellen, ob der Lärmpegel zu hoch ist. Wenn ja, muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen durchführen, die den Lärm reduzieren. Aber: Das müssen nicht unbedingt Noise-Cancelling-Kopfhörer sein

Wenn man das Gefühl hat, dass der Lärm am Arbeitsplatz die eigene Gesundheit beeinträchtigt, sollte man das Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten suchen. Mögliche Lösungen könnten laut Oberthür sein, eventuelle Musik am Arbeitsplatz zu reduzieren oder zu verbieten, sowie die Bereitstellung von Kopfhörern, die Lärm dämpfen.

Freiheit bei der Wahl der Mittel

Zwar ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu sorgen, hat aber laut Nathalie Oberthür die Freiheit, die geeigneten Maßnahmen zu wählen: „Es gibt daher auch keinen unmittelbaren Anspruch auf die Bereitstellung von schalldämpfenden Kopfhörern.“ dpa