Die Gemeindeverwaltung weist freundlich darauf hin, dass der Silvestermüll auf öffentlichen Straßen von den Anwohnern bitte selbst entsorgt werden soll. Hier gilt das Verursacherprinzip. Im Brandenburgischen Straßengesetz ist festgehalten, dass diejenigen, die über das übliche Maß hinaus Straßen verunreinigen, diese die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen haben.
In diesem Zusammenhang meldet sich Bürgermeister Ansgar Scharnke zu Wort: „Ich appelliere an die Bürger von Neuenhagen und bitte Sie, am 31. Dezember und am 1. Januar auf Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) mit ausschließlicher Knallwirkung im gesamten Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin zu verzichten. Raketen oder Feuerwerk der Klasse F1 („Jugendfeuerwerk“) sind davon nicht betroffen.“
Fotoaktion: „Alle Jahre wieder ... dekorieren wir liebevoll unser Haus in der Albersweiler Straße 93 in Neuenhagen. Wir freuen uns jedes Jahr erneut über die vielen Spaziergänger, die vor unserem Zuhause stehen bleiben und sich daran erfreuen und über die staunenden Gesichter der Kinder aus der Kita „Rasselbande“, die sich in unmittelbarer Nähe befindet. Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit“, schreiben Birgit und Frank Kagerer.