Kulanz oder Recht?

Weihnachtsgrüße

Kulanz oder Recht?

Regress. Was zu tun ist, wenn das Geschenk nicht gefällt.

Wer ein Präsent im Laden umtauschen möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Foto: txn

27.12.2023

Was beim Schenken gut gemeint war, findet nicht immer Gefallen. Viele Verbraucher sind unsicher, wann und wie sie gekaufte Waren umtauschen können. Grundsätzlich kommt es darauf an, wo das Geschenk gekauft wurde. „Bei Online-Bestellungen gilt generell ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen“, weiß Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutzunion. „Die Frist beginnt erst, wenn die Ware ankommt.“ Der Widerruf sollte schriftlich formuliert sein, Gründe müssen nicht genannt werden.

Kosten der Rücksendung vor dem Kauf klären

Manche Händler übernehmen die Kosten für eine Retoure. Wenn der Käufer die Rücksendung bezahlen soll, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Es lohnt deswegen in jedem Fall, sich vor einer Bestellung gründlich zu informieren.

Ausgenommen von Recht auf Rückgabe sind verderbliche Waren oder wenn das Geschenk online bei einer Privatperson gekauft wurde.

Ladengeschäfte hingegen sind nicht verpflichtet, Geschenke umzutauschen. Es hängt immer an der Kulanz des Händlers. Deswegen bei teuren Einkäufen vorher unbedingt nachfragen, ob und wie lange umgetauscht oder zurückgegeben werden kann. Gut ist es, sich schon beim Kauf schriftlich ein Umtausch-Recht zusichern zu lassen.

Wenn die Ware Mängel aufweist, kann sie innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben werden egal ob online oder im Laden gekauft. Für Lieferungen aus dem europäischen Ausland gilt mittlerweile eine Gewährleistung von zwölf Monaten. Und auch bei einer fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitung haftet der Verkäufer. txn