Zum Jahreswechsel sollte in Deutschlands Steuerverwaltung eine neue Ära beginnen: Steuerbescheide sollten grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Doch kurz vor Inkrafttreten hat der Gesetzgeber nachjustiert. Das sorgt für weniger Zwang als zunächst vorgesehen.
Nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut sollten Steuerbescheide ab dem 1. Januar 2026 automatisch elektronisch bekanntgegeben werden, sofern die Steuererklärung digital eingereicht wurde. Hintergrund ist das Bürokratieentlastungsgesetz, mit dem Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Digitalisierung selbst konsequent vorangetrieben werden sollen. Nach dem Gesetzentwurf, wie er am 13.11.2025 den Bundestag passierte, soll Paragraph 122a Abs. 1 Satz 2 AO in der Fassung ab 01.01.2026 erst ab 01.01.2027 angewendet werden (BR-Drs. 695/25, Art. 8, S. 27).
Finanzamt entscheidet selbst über Vorgehen
"Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), gilt für das Jahr 2026 weiterhin, dass die Art der Bekanntgabe, also digital oder in Papierform, im uneingeschränkten Ermessen des Finanzamts liegt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Einen automatischen Zwang zur digitalen Zustellung soll es darum zunächst nicht geben. Entscheidet sich ein Finanzamt für die digitale Ausstellung eines Steuerbescheids, wird dieser in das persönliche Elster-Postfach eingestellt, sobald das Finanzamt eine Steuererklärung beargleichgebeitet hat.
Das Dokument kann dann direkt über "Mein Elster“ oder über eine verbundene Steuersoftware abgerufen, gespeichert und archiviert werden. Der digitale Bescheid ist rechtlich einem Papierbescheid stellt. "Vier Tage nach Bereitstellung beginnt automatisch die einmonatige Einspruchsfrist", erklärt Karbe-Geßler. Wer Fehler entdeckt, sollte also zeitnah Einspruch einlegen.
Über digitale Posteingänge benachrichtigen lassen
Für Menschen ohne Internetzugang oder denen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, zum Beispiel aus alters- oder gesundheitlichen Gründen, gilt weiterhin eine Härtefallregelung. Sie erhalten auch künftig automatisch Papierbescheide. Diese Regelung muss aber beantragt werden.
dpa-mag


