Können Autofahrer auf jeweils einer eigenen Spur parallel zueinander abbiegen, müssen sie diese Spuren halten. Wer den Fahrstreifen wechselt, muss das besonders vorsichtig tun. Kommt es zu einer Kollision, haftet der Wechsler überwiegend - und zwar egal, von welcher Spur er gekommen ist; Rechtsfahrende haben dabei keine Vorfahrt.Â
Allerdings müssen parallel zueinander Fahrende den jeweils Anderen im Auge behalten, sonst droht eine Mithaftung. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München. Im konkreten Fall ging es um zwei Autos, die im Straßenverlauf parallel nach rechts abbogen, jedes auf seiner eigenen Spur. Die Straße mündete in eine dreispurige Fahrbahn. Dort blockierte ein Bus die rechte Spur. Daher fuhr der spätere Kläger von seiner rechten auf die mittlere Fahrspur und stieß mit dem anderen Auto zusammen.Â
Der Spurwechsler war der Ansicht, Vorfahrt zu haben, weil er die rechte Spur nutzte, und klagte seinen Schaden von etwa 4.100 Euro ein. Doch das Gericht sah den Beklagten nur zu einem Viertel in der Pflicht. Er hätte die rechte Abbiegespur beobachten und damit rechnen müssen, dass Fahrzeuge in die mittlere Spur fahren. Der Kläger aber musste überwiegend haften: Er hätte besonders vorsichtig die Spur wechseln müssen.recht-aktuell.de