Seeger Gesundheitshaus GmbH & Co. KG
Quelle: seeger-gesundheit.de - Seeger Gesundheitshaus GmbH & Co. KG
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🤔 Häufig gestellte Fragen
Seeger Gesundheitshaus ist Vertragspartner von nahezu allen Krankenkassen in Deutschland, sodass Sie sich unabhängig von Ihrer Krankenkasse an das Unternehmen wenden können.
Nein, die ärztliche Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln geht nicht zulasten des Budgets für Arznei- und Heilmittel, da die Verordnung kein Budget belastet.
Das Genehmigungsverfahren wird zeitnah eingeleitet und an den Kostenträger übermittelt. Die Entscheidung der Krankenkasse kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern, danach werden Sie informiert.
Die Wahl des Hilfsmittels liegt in der Hand des Arztes, wobei das Hilfsmittelverzeichnis der GKV einen Überblick bietet. Für spezielle Wünsche kann der Arzt eine Einzelproduktverordnung mit Begründung ausstellen.