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Selbstbestimmt bis zum Schluss:
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Demenz - das Leben kann unerwartete Wendungen nehmen. Wer in solchen Situationen nicht mehr selbst entscheiden kann, sollte vorgesorgt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung legen Sie fest, wer Ihre Interessen vertritt und wie Sie medizinisch behandelt werden möchten.
Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet für mich?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Notfall Ihre Entscheidungen trifft. So vermeiden Sie eine gerichtliche Betreuung, bei der ein Fremder für Sie entscheidet.
Patientenverfügung: Mein Wille in medizinischen Fragen
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. So können Sie beispielsweise festlegen, dass Sie in bestimmten Situationen keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen.
Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer Vertrauensperson über Ihre Wünsche und stellen Sie sicher, dass sie bereit ist, diese im Ernstfall umzusetzen.
Ihre Fachanwältin für Erbrecht unterstützt Sie
Als Fachanwältin für Erbrecht berate ich Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche rechtssicher festgehalten werden.
Tel: 033432/735 485
www.katrin-boettcher.de

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Adresse Ernst-Thälmann-Straße 81, 15374 Müncheberg, Deutschland

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