🤔 Häufig gestellte Fragen
Das Virtuelle Bauamt Brandenburg (VBA) ist die moderne Lösung für Ihren Bauantrag im Landkreis Uckermark. Hier können Sie den Bauantrag bequem online einreichen. Alle Schritte von der Antragstellung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens können digital durchgeführt werden. Hier gelangen Sie zur digitalen Bauplattform.
Für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular, Flurkartenauszug, Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:200, Grundrisse im Maßstab 1:100 (einschließlich nicht ausgebauter Dach-, Keller- und Spitzböden), Raumzuordnung mit Ziffern, Ansichten/Schnitte im Maßstab 1:100 sowie eine Wohn- oder Nutzflächenberechnung, falls vorhanden.
Der vollständige Abbruch von baulichen Anlagen ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig. Das bedeutet, Sie müssen die Absicht, ein Gebäude vollständig zu beseitigen, mindestens 4 Wochen vorher bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Der Abbruch von Denkmälern oder Anlagen mit gesundheitsgefährdenden Baustoffen ist stets anzeigepflichtig. Für die Anzeige sind bestimmte Unterlagen erforderlich, und die Gebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sie dient dazu, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung zu schaffen. Die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Baulast erfolgt im Baulastenverzeichnis, das von der Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Für die Beantragung sind bestimmte Unterlagen erforderlich, und die Gebühren richten sich nach der Brandenburgische