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🎯️ Über Uns

Bauordnungsamt Uckermark: Zentrale Anlaufstelle für Bauanträge in Prenzlau

Im Landkreis Uckermark ist das Bauordnungsamt mit Sitz in Prenzlau die erste Adresse für alle Anliegen rund ums Bauen. Die Behörde übernimmt die Erteilung von Baugenehmigungen, überwacht Bauprojekte, verantwortet die Bauleitplanung und engagiert sich für den Denkmalschutz. Zusätzlich verwaltet das Amt die Eintragung von Baulasten, die Grundstückseigentümer zur Einhaltung baurechtlicher Vorgaben verpflichten.

Kompetente Beratung zu Bauvorhaben und Denkmalschutz in der Uckermark

Das Leistungsspektrum umfasst die Bearbeitung von Bauanträgen, das Ausstellen von Vorbescheiden und Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum sowie die Genehmigung und Anzeige von Abbrucharbeiten. Für diese Zwecke stellt das Bauordnungsamt verschiedene Antragsformulare, Vordrucke und Informationsmaterialien bereit. Darüber hinaus steht das Team als Ansprechpartner für Fragen zum Bauplanungsrecht, Denkmalschutz und zur technischen Infrastruktur zur Verfügung.

Digitale Bauantragsstellung und umfassende Betreuung durch das Virtuelle Bauamt

Ein besonderes Angebot ist das Virtuelle Bauamt, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Bauanträge bequem online einzureichen. Durch die enge Zusammenarbeit mit weiteren Fachämtern der Kreisverwaltung, wie dem Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt und Umweltamt, wird eine umfassende Betreuung aller Anliegen rund um das Bauen sichergestellt. Das Bauordnungsamt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Erhalt der Bau- und Denkmalsubstanz in der Region.

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🤔 Häufig gestellte Fragen

Das Virtuelle Bauamt Brandenburg (VBA) ist die moderne Lösung für Ihren Bauantrag im Landkreis Uckermark. Hier können Sie den Bauantrag bequem online einreichen. Alle Schritte von der Antragstellung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens können digital durchgeführt werden. Hier gelangen Sie zur digitalen Bauplattform.

Für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular, Flurkartenauszug, Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:200, Grundrisse im Maßstab 1:100 (einschließlich nicht ausgebauter Dach-, Keller- und Spitzböden), Raumzuordnung mit Ziffern, Ansichten/Schnitte im Maßstab 1:100 sowie eine Wohn- oder Nutzflächenberechnung, falls vorhanden.

Der vollständige Abbruch von baulichen Anlagen ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig. Das bedeutet, Sie müssen die Absicht, ein Gebäude vollständig zu beseitigen, mindestens 4 Wochen vorher bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Der Abbruch von Denkmälern oder Anlagen mit gesundheitsgefährdenden Baustoffen ist stets anzeigepflichtig. Für die Anzeige sind bestimmte Unterlagen erforderlich, und die Gebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung.

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sie dient dazu, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung zu schaffen. Die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Baulast erfolgt im Baulastenverzeichnis, das von der Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Für die Beantragung sind bestimmte Unterlagen erforderlich, und die Gebühren richten sich nach der Brandenburgische
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