🤔 Häufig gestellte Fragen
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Grundstücksrecht. Sie ist spezialisiert auf die Gestaltung letztwilliger Verfügungen, Nachlassabwicklung, Eigentumsauseinandersetzungen und Immobilienrecht.
Termine können telefonisch vereinbart werden. Besprechungstermine sind auch außerhalb der regulären Sprechzeiten und in der Kanzlei oder nach Absprache bei Hausbesuchen möglich. Die Beratung umfasst die Analyse des individuellen Falls und die Entwicklung passender rechtlicher Strategien.
Rechtsanwältin Heike Neumann ist seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2008 Fachanwältin für Erbrecht. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in diesen Fachgebieten.
Die Kanzlei berät bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, regelt Nachlassabwicklungen, Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Sie unterstützt Mandanten bei der Absicherung ihrer Vermögenswerte im Todesfall.