🤔 Häufig gestellte Fragen
Rechtsanwältin Ines Rohde berät zur Nachlassplanung, einschließlich gesetzlicher Erbfolge, Testamentserrichtung, Schenkungen zu Lebzeiten und steuerlichen Aspekten. Sie unterstützt auch bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Ja, Rechtsanwältin Ines Rohde hilft bei Übergängen vom Erwerbsleben in die Rente, bei der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, bei der Ablehnung oder Neufeststellung von Schwerbehinderten-Ansprüchen sowie bei der Feststellung einer Schwerbehinderung.
Sie können einen Beratungstermin direkt über die Webseite vereinbaren. Die Beratung umfasst die Klärung Ihrer Fragen und Probleme, um ggf. gerichtliche Verfahren zu vermeiden, sowie die Gestaltung von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Rechtsanwältin Ines Rohde ist Fachanwältin für Erb- und Sozialrecht. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Deutschen Erbrechtverein, was ihre Expertise in diesen Fachgebieten unterstreicht.