So verhalten sich Betroffene und Ersthelfer nach einem Unfall richtig

Unfall? Richtig handeln, Geld sparen! - Märkisch-Oderland

So verhalten sich Betroffene und Ersthelfer nach einem Unfall richtig

Nach einem Unfall sollten Beteiligte trotz allem ruhig und besonnen agieren. Foto: shutterstock/ weerasak saeku

01.02.2022

Nach einem Unfall ist die Gefahrenlage für Betroffene nicht vorbei. Für alle ist daher der wichtigste Punkt ruhig und besonnen zu bleiben. Der Automobilclub von Deutschland (Avd) hat eine Checkliste zusammengestellt, welche Maßnahmen zeitnah zu ergreifen sind.1.) Sicherung der UnfallstelleZündung aus, Warnblinker an. Außerhalb von Ortschaften beim Aussteigen die Warnweste überziehen und Warndreieck aufstellen. Können die Autos bewegt werden, an den Fahrbahnrand fahren. Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn, vor allem auf Autobahnen und Landstraßen, immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke Schutz suchen.2.) Erste Hilfe leistenWenn erforderlich Personen aus den verunfallten Fahrzeugen bergen. Dazu ist der sogenannte Rautekgriff bestens geeignet. Der Retter greift von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorne, ergreift mit einer Hand den Unterarm unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms ergreifen. Falls erforderlich den Verunfallten nach der Bergung in die stabile Seitenlage bringen.Dann die 112 (einheitliche Nummer innerhalb Europas) über das Mobiltelefon wählen und damit Rettungsdienste informieren. Bei der Meldung zunächst den eigenen Namen nennen. Dann: Was ist passiert? Wie ist der genaue Standort (Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometermarke)? Wieviele Personen benötigen medizinische Hilfe, ist jemand nicht ansprechbar?In Neuwagen wird seit 2019 nach schweren Unfällen automatisch ein Notruf (eCall) ausgelöst. Auch Insassen können diesen per Knopfdruck aktivieren. Anschließend bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bei den Verletzten bleiben.3.) Polizei verständigenDaran sollte immer bei Unfällen mit Personenschäden, fahrunfähigen Fahrzeugen, oder Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen gedacht werden. Aber auch bei uneinsichtigen Unfallgegnern oder Unfallflucht ist es sinnvoll. Das kann über die in Deutschland geschaltete Rufnummer 110, ansonsten über die Nummer 112, erfolgen.4.) Informationen sammelnWichtige Daten sind: Kennzeichen, Anschrift, Versicherungsnummer und Versicherer. Die Angaben mit Unfallgegnern austauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland nach der Grünen Karte fragen und Angaben zur Versicherung aufschreiben oder abfotografieren. Der Avd weist darauf hin, dass keine Pflicht besteht, sich gegenüber Privatpersonen auszuweisen. Werden Angaben zur eigenen Person gemacht, müssen diese aber stimmen. Mögliche Zeugen ansprechen und diese bitten, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Dabei vollständige Angaben zu diesen Personen notieren, abfotografieren oder als Sprachaufnahme sichern. Lassen es die Lichtverhältnisse und die Situation zu, Beschädigungen mit dem Mobiltelefon dokumentieren. Dabei stets bedenken: Eigensicherung geht vor.5.) Unfallbericht gemeinsam ausfüllenEinen Unfallbericht mit den Unfallbeteiligten erstellen. Den Europäischen Unfallbericht als Formular immer im Handschuhfach mitführen. Es enthält international standardisierte Felder, die im Einvernehmen ausgefüllt werden können. Alle dort gemachten Angaben überprüfen und nur unterschreiben, wenn das Notierte mit der eigenen Wahrnehmung übereinstimmt. Die Unterschrift unter den Bericht ist freiwillig und kann nicht verlangt oder erzwungen werden.Auch gegenüber der Polizei ist man nicht verpflichtet, verbindliche Angaben zum Unfallhergang zu machen. Es ist ausreichend, seine persönlichen Daten anzugeben und die Information, auf welche Weise man am Unfall beteiligt ist. (avd)